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XIX.
Mandat
Daß alle Buchdrucker, so wohl auf Uiuversita-teu / als auch andern Orteu uichts ohne Cen-sur drucken, ungleichen den rechten Autornund Ort auf den Tittil setzen sollen, samt derdicftr wegen zu leistenden Eydeö Notul den 24.April. Anno 1717.
M^ricdrick Auguftus, König und Churfürst ic Wirtf^- ^abcn zeithero nicht sondcr großen Mißfallen wahr-nehmen müßen, wie wenig Sorgfalt bey Ccnsirungderer zum Druck destinirten Bnchcr und Schafften , in Unse-ren, Chmsnistenthnm und Landen, besonders aber allhicr zuLeipzig angewendet, und die theils von uns selbst, theils vonUnsern Vorfahren an der Chnr, dtßfalls ausgegangene heil-same Veranstaltungen gantz außer Singen gesctzct, hingegen al-lerhand Unordnnngen und Mißbranche eingeführet worden.
G!?!chwle aber diesem Unwesen kcincswegcs nach;iisc-hxn, aiso begehren Wir so gnädigst, als ernstlich: ihr wollethierunter eine mehrere Vorsichtigkeit gebrauchen, und dietzensnr dergestalt einrichte« , wie es die Universirats-Ord-ninia, Visitativns-Dekret und andere bicscrwcgcn crgangeneSScsc-HIe, anch der Rcligions - und Westphalische Friedens-Echlnß erfordern, überhaupt aber nicht verstatten oder ver-hangen -, daß etwas, es sey so gering es wolle, ohne Censurgedruckt werde; weiches denn auch auf vie au andern Ortenbereits gedruckic Bücher und S6)rifftcn allerdings zuvcrstchcn,«ls welche demnach weder allhier, noch sonstcn anderwärts inunsern Landen, ohne vorherbeschehene Examinirnng, ob et-was wider GOlk, sein heiliges Wort, und das in unser»Landen, von Zeit dcrs!!eformativn an, cingcsührtc GlaubensBekanittniß, ingleichcn wider Uns, und Unsers ChmhnusesJura »lid Interesse, auch sonst wider gute Zucht und Sit-tcn, darinnen enthalten, es mag historice oder dogmatieetraetiret seyn, denn eines so schlimm, als das andere, essen
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