welche die Schriftsteller selbst, wenn gleich nur in geringerAnzahl, und ohne Bestimmung zum Verkaufe verlegen, sinddavon ausgenommen.
4) Die Ablieferung dieser drey Pflicht- Exemplarehat an daS k.k. Bücher-Revisionsamt zu geschehen, durchwelches dieselben dann an Ort und Stelle werden beför-dert werden, vor geschehener Ablieferung darf kein Werkweder verkauft, noch angekündet werden.
Zgnaz Carl Graf v. CHormsky,
Regieryngs-Präsident.
«ugustin Reichmann Freyh. v. Hochkircheu,
Regierungs.Bice-Präsident.
Carl Freyh. v. Werner,
Regierungsrath und Kanzley » DirectoT»