Akte 
[Zu: 38.0.501.29 des Landgericht I, / Socher ./. Englisch, Plagiat]
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Ist eine Angelegenheit gänzlich mißlungen, taugt sie alsonichts, so ist sie keinen Furz wert.

Einem Cholerischen kommt jeder Furz in die Quere.

Aus einem verschlossenen Menschen kann man noch weni-ger herausbringen als einen Furz aus einem toten Esel.