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MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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besitz auf, dessen Eigentümer ln Abhängigkeit .Sklaverei herabsan-kan. Das StaatavermBgen aber wurde immer kleiner.

4) Die Wirtschaftsverfassung ist von ausschlaggebender Bedeu-

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tung für die tatsächliche Verfassung eines Landes, da sie grundle-gend ist für die politische Machtverteilung innerhalb des Landes.Daher nachgeahmte Konstitutionen schlechte Erfolge erzielten. So ^zeigte sich z. B. die Uebertragung der englischen Verfassung aufDeutschland für die Dauer vollkommen unhaltbarf Bismarck),da dieWirtschaftsverfassungen der beiden Länder verschieden waren-d.h. diepolitische^ Verfassung muss aus der wirtschaftlichen Organisationentspringen. Beleg hierfür auch das Merowinger Schattenk8nigtum,beidem nominell die Gewalt lag: diese war aber tatsächliche in denHänden der sog. Vasallen, so dass von einer Zentralgewalt nicht mehrdie Rede sein konnte.

Aus den irrigen Ansichten sollen die richtigen entwickelt wer-den. Es gibt eine Menge von irrigen Ansichten.die aber alle auffolgende 8 zurückleiten:

Sie sind einander entgegengesetzt, aber doch gleichen Ursprungs,derzu suchen ist im Naturrecht und der demselben zu Grunde liegendenMeinung von einem paradislachen Naturzustand. Man hat diese beidenAuffassungen als naturrechtliche oder aprioristlache bezeichnet,imGegensatz zur historisch - empirischen Auffassung.

Wie hat sich nun die Vorstellung von einer VolkswirtschaftOberhaupt entwickelt? Sie ist relativ etwas neues. Das Mittelalter

Was ist die Volkswirtschaft?

1) die individualistisch - atomistische und

2) die sozialistisch - organische Auffassung-