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und einen christlichen Ursprung. Sie lehrte nach Muster der altenPhilosophen das Leben nach der Natur. Diese Jdeen hatten schon aufdie Entwicklung des römischen ius gentium Einfluss gehabt,mit dem dasNaturrecht identiflzirt wurde. Als diese Jdeen über die Alpen kamen,fanden sie den Boden durch das Christentum vorbereitet.- Denn auch die-ses lehrt ein Naturrecht,das vor den Satzungen des positiven Rechtesbestanden habe: überall findet sich die Betonung der Gleichheit de*Menschen. Als also das römische Recht im 15. eaec. rezlpirt wurde,war die Auffassung von dem dem positiven Recht vorgehendem NaturrechtGemeingut der gesamten BevBlkerung nördlich der Alpen geworden. InDeutschland und Frankreich war die Reception des röte. Rechts am Aus-gange des Miteialters vollendet; sie ging hervor aua den Bedürfnissendes beweglichen Besitzes und dem Aufkommen der modernen Fürstengewalt.Trotzdem blieben Deutschland die Länder der grössten Rechtsmannig-faltigkeit ( coutume,Gewohnheit) und aomlt boten die vielen Länder ei-nen günstigen Boden für die naturrechtlichen Jdeen.
Jean Jacques Rousseau machte Recht mit der Lehre des Natur-rochts: betrachtete alle Menschen für frei und gleich,jede Umgestal-tung der Gesellschaft,wodurch sie dem ( eingebildeten) Naturzustandnäherkommen oder zurückgeführt werde, für bewundems- und anerkennens-wert. Rousseaus Jdeen kamen zu grossem Einfluss,da ihnen auch die da-maligen politischen und sozialen Verhältnisse zu Hilfe kamen: wenigePrivilNgirte hielten die grosse Masse nieder. Wer also etwas zu klagenhatte,fand Stütze an den J&den Rousseaus,andere kamen durch sie erstzum Bewusstsein,dass ihre Lage beklagenswert sei.- Die Auffassung ,dass alles durch die positive Gesetzgebung verdorben sei,drang immermehr durch. In der Volkswirtschaft in der sog. Physlokrasle ; dieseist rein individualistisch,ausgehend von dem einzelnen Menschen undseiner Natur. Die Einzelnen sind von Natur aus vollkommene Menschen;