18.
Bildungen und Erweiterungen nach dem Muster der Familie: Blutsbruder-schaften,Gilden. Alle diese Genossenschaften bilden wirtschaftlicheEinheiten mit Gemeinsamkeit des Erwerbes,des Besitzes,der Haftung. Sobilden sich aus den Hausgemeinschaften immer kleiner werdende Wirt-schaftseinheiten fort, während die ursprüngliche umfassende Wirt-schaftseinheit bestehen bleibt, deren Funktionen aber beschränkt wer-dend Hausgemeinschaft, Mark, Stamm, Volk). Nur mehr ein Teil des Lan-des gebärt dem Volk,das übrige ist an die Stämme verteilt,deren Landgrossenteils wieder an die Markgenossenschaften ( heute noch Reste vonalten Markgenossenschaften &o Kroatien). Mit dem Sondereigentum inner-halb der Hausgemeinschaften entsteht der individualistische 2ug, derzur Auflösung der Hausgemeinschaften führt. Bei den Römern war daserste Sondereigentum die Kriegsbeute( das pecunium castrense) desHaussohnes,daran reiht sich dar Erwerb des Einzelnen im Dienst desStaates und der Kirche, und ferner die Anerkennung des Sondereigentumsan dem von der Frau zugebrachten Heiratgutes( pecunium quasi castrense).Die Grundlagen der alten Gesellschaftsordnung ,der Communismus beginntmehr und mehr aus den Familien zu verschwinden.
Der moderne Staat ist nicht identisch mit den Volksgenossen,erbildet eine selbständige Wirtschaftseinheit neben jund Über den Wirt-achaftseinheiten.die auf seinem Territorium bestehen: auch innerhalbder Familie gelangt die Individualität von Frau und Kindern zu wach-sendem Einfluss: es bleibt nur eine magere Erhaltungspflicht zwischenMann und Frau und Ascendenten und Descendenten. Das Individuum stehtnicht am Anfang,sondern am Ende der Entwicklung,die sich in 1000 denvon Jahren ansgebildet hat. Diese Kulturontwicklung tritt um so eherein,je mehr die konkreten Grundbedingungen zur Auflösung des altenCommunismus treiben: die Lebeneermöglichung.die Bevölkerung und ihreEigenschaften,das Territorium,die Sitte,die {geistige Kulturstufe.