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die Erlangung wen Privilegien im Ausland. Die Handwerkerpolitik gingvon dem Gedanken aus, einem jeden Mitglied der Gilde sein gutes Aus-kommen zu sichern; auch bei den Löhnen gilt Regelung durch Autoritätund Herkommen. Genau so bei der Landwirtschaft,deren Technik Jahrhunder-te lang unverändert blieb. Dasselbe bei der Crundherrschaft als Wirt-schaftseinheit mit den Hintersassen: deren Abgaben sind rechtlich be-stimmt und auch hier das hervorstebhende Merkmal, dass nur von den Hin-tersassen,die fremden Stammes sind, die höchsten Abgaben erhoben wer-den dürfen. Die Verwandlung der wirtschaftlichen Prinzipien tritt einmit der internationalen Arbeitsteilung und die Verflechtung der Einzel-wirtschaften ln die Weltwirtschaft. In dem Maas ln dem sie in denselbenbezogen wird, in dem Mass gerät sie in Abhängigkeit von den Prinzipiendesselben.
Zuerst war der internationale Verkehr ein zufälliger,ein un-regelmässiger. Erst auf Grund der obengenannten Privilegien und Mono-pole bahnte sich ein regelmässiger Handel mit dem Ausland an. Mit Auf-kommen des modernen Staats wurden diese Privilegien und Monopole be-seitigt zu Gunsten der eigenen Staatsangehörigen. Hiemit tritt nun fürdie Kaufleute an Stelle der Herrschaft die Konkurrenz,aber nicht nurmit dem Ausland, sondern da sich die alten Gilden auflösen auch mit denKaufleuten des eigenen Landes. An Stelle der Gilden treten die am Marktrlvali8irenden Oildengenossen. Früher Haftung aller Kaufleute einerStadt für jedes einzelne Mitglied: das hört jetzt auf: die mit einanderkonkurrirenden Einzelfirmen werden von der Haftung für die Allgemein-heit frei. Sobald die Preise,die der Kaufmann am auswärtigen Markt er-zielt durch die Konkurrenz gedrückt werden, muss er im Inland zu gün-stigeren Bedingungen einkaufen. Dieses Prinzip wird zuerst im innerenHandelsverkehr und zwar in der Regelung des Darlehens fühlbar: Ursprünge