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MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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Die Vorteile der Sklaverei für den Eigentümer aind:

1) die absolute Macht, die er über den Sklaven rechtlich hat, Recht-lich steht der Organisation der Arbeit, so wie er sie wünscht, nichtsgegenüber,dementsprechend hat er rechtlich die grösste Leichtigkeitin der Organisation eines Betriebs grössten Stils.

3) Der unbegrenzte Anspruch auf den Arbeitsertra g: alles was derSklave leistet,gehört rechtlich dem Arbeitgeber: dabei übersteigt derKostenaufwand für den Arbeiter nie mehr als die bare Lebensnotdurft:so lange der Arbeiter arbeitsfähig ist, nur so lange wird er erhalten.

Diese Vortoile sind nur scheinbar,da ihnen eine Menge Nach-teile gegenüber stehent

1) Die Arbeit wird nur unwillig geleistet,daher findet sie nur unterphysischem Zwang statt und zwar nur so weit dieser reichen kann; da-her nicht möglich weitentfernte Grundstücke durch Sklaven zu bewirt-schaften ohne teure Aufseher aufzustellen, damit die Verwendungsfäh-igkeit eine beschränkte.

2) Die Sklavenarbeit ist ungelernt e Arbeit: man kann ihn nicht Hwin-gen im Interesse seiner Herren zu denken: damit hängt die Unmöglich-keit zusammen, ihm feinere Werkzeuge anzuvertrauen oder ihn an Ma-schinen zu beschäftigen.

3) Man gel an Versatilität: es ist nicht möglich, den Sklaven in ei-ner andereh Beschäftigung zu verwenden, daher keine Mannigfaltigkeitder Produktion; eine weitere Folge ist: die Sklaverei ist möglich inder Rohproduktion und nur da, wo äusserst extensiv ( Raubbau) ge-wlrtschaftet wird, ebenso ausgeschlossen i&t der Uebergang von In-dustrie und Handel. Virginlen, das von jeher zum IndustriezentrumprädeBtlnirt war, wurde seiner Bestimmung erst zugeführt nach Auf-hebung der Sklaverei ( siehe Stenogramm p. 43 & 43).

Leibeigenschaft: sie ist ein Zustand der persönlichen Unfreiheit,