Autograph 
MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
Seite
38r
Einzelbild herunterladen
 

33 .

Verfassung und der Geldaufwand hlefür ab. England,Amerika nur grosseFlotten,aber kein grosses Landheer* eie allein haben keine allgemeineWehrpflicht; das bedeutet,dass Männer,die sich im produktivsten Alterbefinden,der Wirtschaft nicht entzogen werden. Umgekehrt Deutschland.

III. Die Arbeit.

1) Begriff der Arbeit: § 6

Arbeit wir d d lefj BttStlgung odei^jFutzung der Ar beitskraft ge-jnannjt. Die Arbeitskraft ist nichts anderes als der Mensch selbst,inso-fern er seine Fähigkeit auf Erwerb wendet,dabei ist es gleichgiltig,ob es sich handelt um Betätigung von Körper- ,Geistes- oder Charakter-eigenschaften,die nutbar gemacht werden,um Güter zu erwerben.- DieFähigkeiten des Menschen können in zweifacher Weiset der Befriedigungseiner Bedürfnisse dienen: a) entweder unmittelbar,dann spricht manvon Geniessen und die Summe der Fähigkeiten des Menschen Genüsse auf-zunehmen nemmt man Genussfähigkei t: oder b) der Mensch kann auch seineFähigkeiten nutzen,indem er sich bemüht, mittels derselben äussereGüter zu erwerben, die erat selbst dem Genuss dienen: sofern dieFähigkeiten in dieser Richtung nutzbar gemacht werden, sind es Arbeita-f&higkeiten ,Arbei tskraft. Die Betätigung oder Nutzung der menschlichenFähigkeiten zum ersten Zweck heisst " geniessen*, zum zweiten " arbei-ten".

* Arbeit ist also die auf den Erwerb gerichtete Betätigung der Fähig-keiten des Menschen* oder mit anderen Worten " die Nutzung des Men-schen,inaofeme er seine Fähigkeiten dem Erwerb dienstbar macht".

Manche betonen,dass in den Begriff * Arbeit" die Betonungeiner physischen Anstrenung aufgenommen wird und in der Regel ist mit