Autograph 
MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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Leibeigene GerHt und Vieh zur Bestellung des Herrenlandes selbst mit-brachte; dann war die technische Leitung der Arbeit abBOlut mangelhaft;Die Aufseher mussten immer mehrere Tage vorher die pflichtigen Bauernbenachrichtigen; bei Witterungswechsel wurde die angeordnete Arbeitausgeführt,wenn auch die Witterung es verbot. Dann herrschte eine enor-me Arbeitaverschwendung: weil die Arbeiten nicht bezahlt wurden,glaub-te der Herr sie kosten ihm nichts,daher ofr ganz nutzlose Verwendung.

/Aweit besser stand es mit der Leibeigenschaft mit gemessenen Ab-

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gaben*

Der Leibeigene ger&t hier selbst in eine bessere Lage. Das waser über die ihm zugeteAlten Pfllchtetkleistet,das gehört ihm und kann

Ihm nicht genommen werden. Die Folge ist, dass er selbst aufsteigtauf eine höhere Stufe sittlicher und intellektueller Kultur. Diese

Verpflichtung zu gemessenen Abgaben und Diensten kommt nicht nur vorbei den unfreien Personen.sondem auch bei persönlich freien Arbei-tern. Nur wer dis Scholle momentan Inne hat, ist zu den Leistungen ver-

pflichtet,die als Ballast auf der Scholle liegen,sc bei uns von ca.l^io - 1948. In beiden Fällen ist der Arbeiter geschützt gegen Will-kür des Herrn. Also bessere Bestellung der Bauemäcker und da der Bau-er im Stand und bereit ist, eich besseres totes und lebendes Inven-tar zu halten, auch bessere Bestellung des Herrenlandes. Der Wert die-ser Fiohndien 3 te ist für den Herrn aber immer noch relativ gering. DerArbeiter hat in dem Landbesitz seinen Lohn voraus und soweit er fürseinen Herrn arbeitet,kennt er keinen anderen Antrieb als den phys.Zwang und da die Dienste nach Art und Menge genau begrenzt sind, istes für den Herrn unmöglich zu einer besseren Wirtschaft überzugehen,denn der Arbeiter ist nicht verpflichtet mehr zu leisten. Daher Un-möglichkeit zu intensiverer Wirtschaft überzugehenfnach Noeidecken:

2 Tagelöhner und 4 Herrenpferde gleichwertig mit 6 Frohnbauem und