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MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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mäaslg zur Verfügung stehen. Aber für die Eigenschaften ist dascharakteristisch, dass an ihnen kein Andere ausschliessendes Recht be-steht.

b) ausser diesen Gütern, an denen nicht Sonderrechte entstehen können,gibt es andere äussere Güter, sog. Wirtschaftsgüter, an denen Einzel-nen ein Andere ausschliessendes Recht zustehen kann.

" Die Summe aller äusseren Güter ( Mittel zur Bedürfniaabefrie-

Der Begriff * Vermögen * tritt also hier in Gegensatz zu " Ar-beitskraft", die nur dann Vermögen sein kann, wenn Sklaverei herrscht.Für den Freien jedoch besteht der tiefgreifende Unterschied zwischenVermögen und Arbeitskraft, indem die Arbeitskraft nichts anderesist als er selbst, während sich das Vermögen auf Dinge ausserhalbseiner Person bezieht.

Ein solches Vermögen kann jede Person haben, die überhauptrechtsfähig ist. Was ist nun Volkavermögen?

Darunter versteht man die Summe aller den einzelnen zu Volk gehöri-gen physischen und juristischen Personen zuetehenden Vermögen, nichtalso identisch mit Staatsvermögen, das wiederum nur ein Teil desVolksvermögens ist.

Was kann nun Gegenstand des Vermögens sein?

Das sind vor allem die Sachgüter; sie bilden Grundstoff dessen, wasman Vermögen nennt. Wollten wir den Begriff Vermögen auf die Sach-güter beschränken, so würden viele reiche Leute nach dieser Vor-stellung sehr arm erscheinen.

Anderen hat, die sich z.B. beziehen auf Geldleistungen, Denn hie-durch ist das Vermögen des Ausleihers nicht geringer geworden,denner hat ja seine Forderung, die dem Wert des Entliehenen entspricht.

digung) an welcher eine Person,ein/Audere auaschliessendea

Recht be

Es gehören hiezu auch Forderungen,die einer gegenüber einem