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MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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länger aber meistens nichts, wenn dem Vertrag nicht die Klausel zu-gefügt [War, dass der Gewinnanteil erst nach einer bestimmten Summe votJahren abgehoben werden darf.

j Lohnstreitigkeiten sind durch die Sewlnnbeteiligung verhindertworden, sehr oft ist diese aber auch in die Brüche gegangen, infol-ge vop Lohnstreitigkelten. Ueberall aber, wo die Gewinnbeteiligunge&ngeführt war, war sie nicht im Stande die Arbeiter von der Teil-

V' nähme an sozialen Prägen abzuhalten.

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Uebrigens besteht in manchen Geschäften und Betrieben die Ge-

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winhbeteiligung schon langet

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So haben die Prokuristen seit altersher Anteil am Geschäftsge-

winn. Ausserdem besteht dieser seit Jahrhunderten, bei der See-iPerlenfischerei und beim Wallfischfang ,da hier Überall der Erfolg

davon abhängt, dass jeder sein Aeusserstes tut.

I V. Das Vermögen,

§ 9 Begriff und Einteilung.

Alles was ein Mensch für geeignet hält, ein Bedürfnis zu

befriedigen, nennen wir ein " Gut". Solche Güter stehen dem Menschenf-

in zweifacher Weise zur Verfügung

1) findet sie der Mensch ln sich selbst, das sind die sog. innerenGüter, die Fähigkeiten des Menschen

2) er findet sie ausser sich sel bst und zwar a) JLn^dejr. Natur, als sogfreie Güter, weil man von der Ansicht ausging, dass diese Naturgabenallen Menschen glelchmässig zur Verfügung stehen. Diese AuffassungAst aber irrig, denn die Naturgaben bieten sich nicht allem Menschen,ja nicht einmal allen Bewohnern " eines " Landes umsonst. Es handelteich hier um die natürlichen Eigenschaften des Bodens, die ihre tieg-greifende Bedeutung haben, well sie nicht allen Menschen gleich-