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MS 311 - Brentano I : [Allgemeine Volkswirtschaftslehre] ; [Vorlesungsskript WS 1910/11]
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dieses momentan fehlt, Cinden sich auch heute noch alle Nachteile wider-willig geleisteter Arbeit.

Da* Fortschreiten der Kultur zu grosserer Jntensität zeigt sichbedingt durch die intensivere Widmung der Arbeit am Produktionszweck.Sie hat,nachdem die ärgsten Stufen der Barbarei überwunden sind, zurVoraussetzung,das grössere Jnteresse des Arbeiters am Produkt,das nurmit grösserer Freiheit gegeben ist. Die Grundlage und Rechtfertigungdes jeweiligen Hasses der Freiheit liegt in den Bedürfnissen des je-weiligen Stadiums der volkswirtschaftlichen Entwicklung.

b) Das Eigentumsrecht. § 21

Ursprünglich war bei allen Völkern Gemeineigentum .Erat all-mählich mit der fortschreitenden Wirtschaft entsteht das Sondereigen-tum. Als erstes Eigentum tritt uns entgegen das des Menschen am Men-schen,des Hausvaters.am Hausangehörigen,an der Frau,demnächst anMobilien,an Vieh und an Werkzeugen. Der Grund der Entstehung des Ei-gentums am Genannten ist ein wirtschaftlicher. Die Ehe entsteht,um inder Frau eine Arbeitskraft zu erlangen. Der Besiegte wird zum Sklavengemacht, statt getötet zu werden aus wirtschaftlichen Motiven. Allesandere war Gemeineigentum.

' Der Grund und Boden bedurfte damals noch keiner besonde-ren Pflege,es war noch im Ueberfluss vorhanden, an ihm blieb deshalbGemeineigentum. Dieser Anfang des Eigentums ist ganz allgemein.

Im 18.aaec. gab es nur wenige Personen,die davon Kenntnishatten. Clufsen,ein dänischer Feldmesser,kam zum ersten mal darauf.Ausser ihm ist zu nennen der Schleswig-Holsteiner Hansa n.

Die Hauptquellen sind * Caesar " De bello Gallimo l.C.IVBuch und 23. & 29. C. VI Buch, Strabo,Tacitus," Germania",Plinius.

Die Forschung des 19. saec. hat gezeigt,dass die Ansiedlung bei allen