Zeugnissen versehen, eingeladen. Die sämmtliche Gläubiger werden aber unter dem Prajudkzvorgeladen, am obigen Tag zu erscheinen, widrigenfalls sie entweder dem Beschlusse der Mehr-zahl hinsichtlich eines allenfallsigen Arrangement, oder hinsichtlich der Ratifikation des Kaufsau-Lothes angeschlossen werden. Werti'ngeu, den 22. Jul. 1828. Kdnigl. bayer. Landgericht.
Gebhard, Landrichter.
(Kuudinachung der Lizitativ» des ob der ennsischen ständischen Weinaufscylagsgefälls.)
In Folge eines eingelangten hohen Hofkanzleydekrets vom 26. Jun. d. Jl Rro. 14,591.,und Regierungs-Jntimation vom 5. d. M. Z. 18,669. wird das ständische Weinaufschlagsgefällvon allen in dem Patcnle vom 25. Aug. 793 benannten Getränken, jedoch mit Ausnahme desBiers, Obstmostes und Obstessigs, nach dem dem Patente angehängten Tariffe den 20. Aug.d. I. durch öffentliche Versteigerung im Landhause auf 6 Jahre, nämlich vom 1. Nov. 1828 bisEnde Oktober 1834 verpachtet, und bey dieser Verpachtung der nach einem sechsjährigen reinenDurchschnitts-Ertrag ausgefallene jährliche Pachtschilling pr. 29,485fl. 52 kr. Kouv. Münzezum Ausrufspreise angenommen. Ferners wird das Gefall den Meistbietenden, mit Vorbehaltder Ratifikation der hohen Hofstclle überlassen. Jeder Pachtlustige aber hat vor Anfang derVersteigerung den loprozcmigen Betrag deS Auörufspreises mit 2950 fl. Konv. Müuz als Reu-geld zu Handen der Lizitations-Kommission gegen Rückstellung an die nicht meistbictendgeblie-benen Liziranten nach Vollendung des Lizitariousaktcö, und der Pächter vor Anfang der Pach-tung gleich nach der ihm bekannt gemachten Ratifikation zur Sicherstellung der Erfüllung derPachtverbindlichkeittn eine Kaution im Betrage des halbjährigen Pachtschillings entweder irrBaarem oder in öffeurlicheu Fondspapieren nachdem börsemäßigenKurs oder mit einer annehm-baren Rsalbedeckung bey dem ständischen Lbereinnehmetamte zu erlegen. Die übrigen Pacht-bedingnisse und Pateute können bey dem ständischen Erpedite eingesehen oder davon Abschriftengenommen werden. Linz, den 9. Jul. 1828. Vom ständisch verordneten Kollegio in Oester-reich ob der Cnus. Heinrich Edler von Schmelzing, ständischer Syndikus.
Die beyden Bruder Georg Kaspar und Alexander Vogelg'sang von Kloster-Zimmern, wo-von Ersterer, wenn er noch lebt, 76 Jahre alt. Letzterer aber 72 Jahr alt ist, sind schon seit et-lichen 30 Jahren, unwissend wo, landabwesend, ohne daß man von ihrem Aufenthalt und LebenNachricht erhalten hat. Da die Verwandte dieser beyde» Vogelg'sang gebeten, daß selbe fürrodr erklärt, und das Vermögen derselben ihnen mit Eigenthumörccht zuerkannt werden möchte,so werden selbe, oder ihre rechtmäßige eheliche Deszendenten, unter Anberaumung einer perem-torischen Frist von 6 Monaten aufgelodert, sich dahier einzufinden, und das Vermöge» in Em-pfang zu nehmen, im Nichterscheinungsfalle aber werden Beyde, in Folge des vorliegendenEdikts vorn Jahr 1756, für todt erklärt, und denen sich hierum gemeldeten Verwandten dasVermögen mit Eigenthumsrecht zuerkannt werden. Wallerstein , den 14. Jul. 1828. Fürstl.Oettingen - Wallcrsteinisches HcrrschaftSgericht Wallerstein.v. Langen. — Müller.
Bekanntmachung. zGutsverkauf betr.) Das unterzeichneter Verwaltungsbehörde fürdie hiesige Spitalstiftung an Iahlungsstatt heimgcfallene Hofgut des Landcigenthümers SimonBack zu Ummendorf, (eine Stunde von Landsberg,) wird vorbehaltlich der Ratifikation entwo,der zu ganz, oder, so ferne sich Liebhaber hiezu finden sollten, in zweyen, hinsichtlich der Grund-fläche ganz gleichen Theilen auf vollkommen freyes Eigenthum an den Meistbietenden verkauft;für den Fall der Gutstheilung ist jedoch zu bemerken, daß eine Hälfte des Hofes aller Wirth-schaftsgebäude entbehren würde, daß also deren Käufer solche, (wozu übrigens die passende Lo-kalität schon vorhanden wäre,) erst noch errichten mußte. Im eingetheilten Bestände bestehtdieses Anwesen: a) aus dem Wohngebäude mit Stallungen und dem Backofen, K) aus 1 Tagw.22 Dezinr. Gartenland, c) auS 79 Tagw. 61 Dezim. Aecker in allen 5 Feldern, ä) aus 26 Tagw.S8 Dezim. Wiesen, »nd 0) aus 23 Tagw. 48 Dezim. Holzgründen, und leistet jährlich: l)zumkdnigl. Rentamte Landöberg: a) Rustikal-Stenersimplum 5st. 51 kr. 4hl., b) LcharwerkgeldKfl. 27 kr. 1hl., o) Grundzins 26 kr. von dem Forstentschädigungs-Antheile; 2) zum Gottes-hause Gabach, im kdnigl. Landgerichte Weilheim : cl)Crift4fl. 50kr. von dem dahin freystiftigbleibenden, kcinzigen Laichacker all 2 Tagw. 46 Dezim., (Kataster-Nro. 851. des Sreuerdi-firikles Landeberg); 3) zur Etadtpfarrey Landsberg: e) den Großzehenten. Kaufslicbhaber,welche sich, im Falle sie die Kaufsvbjekte inzwischen besichtigen wellen, deßhalb an den Spi-talhausmeister Bernhard März dahier zu wenden haben, werden nunmehr eingeladen, künftigenFreytag den 29. Aug. 1828 Vormittags 9 Uhr hierorts zu erscheinen und ihre Kaufsanbothe zuProtokoll zu gebe». Von fremden Steigeruugc-lnstigen werden die, zur Ansäßigmachung gesetz»ljch erforderlichen Nachweisungen verlangt; als erste Kaufsbedingniß aber wird die baare Erläge