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Eine Duplik.
Ich. Nun, nun; nimm es mit dem Nachbar nicht sogenau. Sein Hr. A- verstand ihn doch. Und du verstehst ihnja auch. Aber du willst ihn nicht verstehen; du willst nicht.Du willst nicht wissen, „daß jedem Geschichtschreiber frey steht,„aus einer Reihe von Begebenheiten, die er sämmtlich zu er-zählen nicht nöthig hält, diejenigen auszuheben, welche er sci-„ner besondern Absicht am gemässesten findet." (°)
Du. Das will ich nicht bcgreiffcn? O das bcgrciff ichsehr wohl, und sehr gern.
Ich. Du willst nicht begreiffcn, „daß der Leser nicht be-rechtiget ist zu schließen: was ein Geschichtschreiber, der die Kürze„liebt, und, wie man aus andern sieht, manches ausläßt, hinter„einander erzählt, das ist unmittelbar auf einander gefolgt.
Du. Das will ich nicht wissen ? O das weiß ich recht wohl.Aber er, dein Nachbar, will nicht wissen, will nicht begreifst» —
Ich. Will nicht? — Soll ich denn das will nickt auchvon Dir vertragen ? Verschone mich damit! Verschone dich selbstdamit, günstiger Leser, wie man dich in allen Vorreden nennt.Denn dieses will nicht, worüber nur Gott richten muß, weilnur Gott darüber richten kann, ist so ungünstig, so garstig, sogiftig! Laß es dem Nachbar, der es sich nun einmal angewöhnthat. Wenn er wüßte, wie weh es thäte, er würde es selbst nichtbrauchen. — Also, was wolltest du sagen, daß er nicht begreift? —
Du- Er begreift nicht, daß alles, was er da schwatzt, nichtzur Sache gehört. Denn ganz ein anders ist, aus mchrcrnBegebenheiten nur die zweckmässigsten wählen, und die andernübergehen: und ganz ein anders, aus zwey vcrschicdncn Bege-benheiten nur Eine machen. Zcncs darf der Geschichtschreiber;jenes muß er oft. Aber dieses darf er schlechterdings nie. Unddieses, nicht jenes; dieses, was schlechterdings kein Geschicht-schreiber thun darf, er sey von dem h. Geiste inspirirt odernicht; dieses, was er schlechterdings nicht thun darf, wenn ernicht ein elender unzuvcrläßiger Geschichtschreiber, in beide»Fällen, seyn und bleiben will; dieses fällt durch die Sätze dei-nes Nachbars dem Matthäus zur Last.
(°) Ebcnd. S. 132.(") Ebcnd. S, 132.