Aus der Berlinischen Zeitung vom I. 1766. 63
die mit einander verknüpft sind, wcchselsweise eine aus der andernentstehen können, so erklart er daher den Ursprung des angenehmenAffccts, und zeiget, wie der Körper durch die sinnliche Lust, den Abgangan Vergnügen ersetze, den er durch die Verdunklung der Begriffe anrich-tet. --Alles dieses ist nur ein kleiner Blick in die neue Theorie un-sers Verfassers, welcher zugleich bey aller Gelegenheit seine philosophischeEinsicht in diejenigen Künste und Wissenschaften zeigt, die unsre ange-nehme Empfindungen zum Gegenstände haben; in die Dichtkunst, indie Mahlrey, in die Musik, in die musikalische Mahlrey dc§ Farbencla-viers, bis sogar in die noch unerfundenen Harmonien derjenigen Sinne,welchen noch keine besondern Künste vorgesetzet sind. Eines aber müssenwir hauptsächlich nicht vergessen; daß nehmlich der Verfasser die Lehrevom Selbstmorde mit eingcflochten, und diese schwierige Materie aufeine Art abgehandelt habe, wie sie gewiß noch nie abgehandelt wor-den. Er beweiset nicht nur, daß den Gläubigen die Religion, undden Ungläubigen sein eignes System der Zernichtung nach dem Todevon dem Selbstmorde abhalten müsse; sondern beweiset auch, und die-ses war ohne Zweifel das wichtigste, daß ihn so gar der Wcltwciscsich untersagen müsse, welcher den Tod nicht als eine Zernichtung, son-dern als einen Ucbcrgang in eine andere und vielleicht glücklichere Artvon Fortdauer betrachtet. Kostet in den Vossischen Buchlädcn hier undin Potsdam 8 Gr.
(18. Sept.) I. F. W. Jerusalems Beantwortung der Frage,ob die Ehe mit der Schwester Tochter, nach den göttlichenGesetzen zulässig sey. Mit Anmerkungen erläutert von M. G-Fr.Gühling, Archiadiac. zu Lhenmirz. Themniy in der StösselschcnBuchhandlung 1755. In 8vo. 8 Bogen. Es ist bekannt, daß derHerr Abt Jerusalem diese Frage vor einiger Zeit bejaet hat. DieSchrift, welche er darüber abfaßte, handelte mit vieler Gründlichkeitund Ordnung folgende Punkte ab. Erstlich: Ob die Lev. XVIIIund XX vcrbothcnc Ehen gegen das Recht der Natur, oder einwillkührliches Gesetz Gottes sind? Zweitens: Wenn dieses Gesetz nurein willkührliches göttliches Gesetz ist, ob es dann jctzo gegen uns, alsChristen, seine völlige Verbindlichkeit noch habe? Drittens: Wenn esdiese Verbindlichkeit noch hat, ob dieselbe sich dann nur über die aus-drücklich benannte Personen, oder über alle sich ähnliche Grade erstrecke?Viertens: Wenn sie sich über die ähnlichen Grade erstreckte, ob die