Druckschrift 
9 (1839)
Entstehung
Seite
80
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80 Zur Geschichte nud Litteratur, erster Beytrag.

Auch sah ich nun meine Mühe mehr als belohnt. Dennweit gefehlt, daß ich endlich ein so geringfügiges Werk in Han-den hatte, als ich vermuthen zu müssen glaubte: so war esvielmehr eine Schrift, welche sehr wichtige Händel, nicht einereinzeln Stadt, nicht einer blossen Provinz, sondern des gesamm-ten Reiches betrifft. Kurz; die Nachtigall singt nichts geringe-res, als ein Lied über die damaligen Grumbachischen Unru-hen. Vielleicht hätte ein andrer dieses sogleich errathen, demes aufgefallen wäre, daß jene Stelle bey dem Heyoenreich undVogel unter lauter Nachrichten von diesen Unruhen und vonden Anstalten stehet, welche der Churfürst zu Sachsen zur Be-lagerung der Stadt Gotha , zu Ende des scchsundsechzigsten, undzu Anfange des sicbcnnndsechzigstcn Jahres, eben machte. Dochbesser ist wissen, als rathen.

Da ich den Inhalt meiner aufgefundenen Schrift nunmehrkannte, so war es natürlich, daß ich ihr auch da nachspürte,wo ihrer, zu Folge desselben, entweder gelegentlich oder ge-flisscndlich hätte Erwähnung geschehen können. Allein ich habederen zur Zeit noch nicht die allergeringste, weder in den gleich-zeitigen Wcchsclschriften beyder Partheyen, noch bey den nach-herigen Geschichtschreibern besagter Unruhen, siudcu können. Wiedenn auch Rreysig, welcher in seiner historischen Bibliothekvon Gbersachsen ein eignes Kapitel den Schriften gewidmethat, welche die Grumbachschcn Händel betreffen darunterkeiner Nachtigall gedenkt.

Dieses alles, meyne ich, beweiset so ziemlich, welch eineSeltenheit unsere Bibliothek an den Abschriften derselben besitzet.Eine Seltenheit, die allein schon werth ist, daß ich es wage,aus einer Nachtigall einen Phönix zu machen, der aus seinerAsche jünger und schöner wieder hervorstcigct.

Hoffentlich bin ich der Meynung nicht allein, daß es aufalle Weise erlaubt ist, ein von Obrigkeits wegen, auch aus dentriftigsten Gründen, verbranntes Buch wieder herzustellen. Dennein solches Verbrennen hat die Absicht nicht, das Buch gänz-lich zu vernichten: es soll diese Absicht nicht haben; es kann

(°) Sect. II. vap. St.