Adam Ncuser.
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war, und von dessen Grund oder Ungrund er sich auf demPlatze selbst sofort unterrichten konnte. Wenn wir genau zu-sehen, so findet sich auch sogar in obgcdachtcn ^et!s eine Stelle,die dem Ncuscrschcn Vorgeben in diesem Stücke sehr günstigist. In dein Bedenken der Hcidclbcrgischcn Theologen nehmlich,und zwar in dem Absätze, welcher den Matthias Vehe beson-ders angeht, l^) wird nehmlich aus einem andern eigenhändigenBriefe des Ncnsers angeführt, daß ihn S>-lvanns und Vehc,auf dem Wege nach ihrem Gefängnisse, durch einen Studenten,Namens Mader, warnen lassen. Ncnscr war also damalsnoch nicht in Verhaft; und was ist glaublicher, als daß er sichdie Warnung werde zu Nutze gemacht haben?
Doch, wie gesagt, es kommt so wenig auf diesen Punktan, daß man Ncusers Erzählung davon für die wahrhafterezu halten, keinen Anstand nehmen wird. So wenig! — gleich-wohl aber auch, nicht so gar wenig! Denn kann man in Ab-rede seyn, daß die frcywilligc Wiederkunft, zu der sich Ncuserentschloß, ob er schon seine Mitgcnosscn gefangen wußte, zummindesten von keinem so bösen Gewissen zeuget, als er beyseinem angeblichen Verbrechen hätte haben müssen? Und dann,der Argwohn, welchen ein offenbar erlogener Umstand auf jedenandern Umstand der nehmlichen Geschichte nicht anders als wer-fen kann! Wer den einen nicht wußte, kann auch den andernnicht gewußt haben. Wer den einen nach seinen Absichtenzu drehen und zu verfälschen für gut fand, kann sich das nehm-liche auch mit jedem andern erlaubt haben.
Und nun mit diesem Mißtrauen zu dem Hauptpunkte, zudem Briefe an den Türkischen Kayscr. Ein solcher Brief,wie ich. bereits angemerkt, ist wirklich unter den ^etis vorhan-den, und der Znnhalt desselben ist äusserst verfänglich: auchgesteht Ncuser selbst, einen solchen Brief geschrieben zu haben.Sogar, was er zu seiner Entschuldigung dcsfalls beybringt, schei-net zum Theil nichts als kahle Beschönigung zu seyn: dasnehmlich, was er von der Absicht sagt, in welcher er denBrief geschrieben. Das Exempel des h. Paulus ist offenbargemißbraucht.
(°) Bcpin Stnwc S. 227.