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Das Tarifgesetz enthielt außerdem einen wichtigen Paragraphen,durch welchen der Regierung die Befugnis verliehen wurde, solchenStaaten gegenüber, welche deutsche Schiffe und Waren ungünstigerbehandelten als diejenigen andrer Länder, die Zölle des Tarifs um50°o zu erhöhend
Im ganzen war das Programm, das Bismarck für die Tarif-reform in seinem Dezcmberbrief an den Bundesrat aufgestellt hatte, —allgemeine Zollpflichtigkeit der Einfuhrwaren mit Ausnahme der un-entbehrlichsten Rohstoffe — in dem neuen Tarisgesetz in einer ver-hältnismäßig maßvollen Weise durchgeführt. Die Aufregung, die dasGesetz hervorgerufen hatte, beruhte weniger in der Höhe seiner Zoll-sätze als in der Thatsache, daß es eine prinzipielle Umkehr in der bis-herigen deutschen Handelspolitik bedeutete.
Und es zeigte sich bald, daß das Gesetz von 1879 nur einen erstenSchritt auf dem neuen Weg vorstellte. Die schutzzöllnerischen Interessentenzeigten sich keineswegs gänzlich befriedigt, und die folgenden Jahrebrachten weitere, teilweise beträchtliche Zollerhöhungen; so die Jahre1881, 1882 und 1885 für die Industrie, und die Jahre 1885 und 1887für die Landwirtschaft.
Die weitergehenden Schutzzollbestrebungen, namentlich der Agrarier,wurden wesentlich dadurch unterstützt, daß sich die wichtigsten fremdenStaaten nicht bereit finden ließen, auf der Basis des neuen Tarifsmit Deutschland Handelsverträge, die eine Bindung ihrer Tarife ge-währt hätten, abzuschließen. Die Verhandlungen mit Österreich , diebereits vor der Tarifreform eingeleitet worden waren, nahmen einenäußerst schleppenden Verlauf und wurden mehrfach abgebrochen.Schließlich kam nach endlosem Hin und Her im Mai 1881 ein bloßerMeistbegünstiguugsvertrag zu stände, der keinerlei Bindung der Tarifeenthielt. Auch die Tarifverträge mit Belgien und der Schweiz wurdenbei ihrem Ablauf durch bloße Meistbegünstigungsverträge ersetzt. Vorallem Österreich benutzte die ihm durch den bloßen Meistbegünstigungs-vertrag gewährte Freiheit in der Tariffestsetzung zu wiederholten starkenErhöhungen seiner Zölle. Es führte 1882 Zölle auf die bisher zoll-freien landwirtschaftlichen Produkte ein und erhöhte die Jndustriezöllebeträchtlich. Bereits im Jahre 1887 ließ es eine abermalige Steigerungseiner Tarifsätze, namentlich für Textil- und Metallwaren, folgen.
i Vergl. oben S. 86, 87.