Eingreifen der Obersten Heeresleitung
einzutreten, die auch im Falle eines allgemeinen Friedenszwischen Rußland und den vier Verbündeten zu regelnwären.
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Durch die von dem Grafen Czernin abgegebene Er-klärung waren, soweit das Selbstbestimmungsrecht derNationalitäten der besetzten Gebiete in Frage kam, dieMeinungsverschiedenheiten nicht beseitigt, sondern nurverdeckt. Die künstlich aufgerichtete Kulisse mußtewie vorauszusehen war ausspätestens fallen, wenn-den allgemeinen Friedensverhandlungen nichts wurde.Sie fiel aber schon vorher, und zwar auf Grund des Ein-greifens der Obersten Heeresleitung. Diese fand die vondem Grafen Czernin abgegebene Erklärung nicht im Ein-klang mit den im Großen Hauptquartier mit dem Reichs-kanzler und Herrn von Kühlmann getroffenen Absprachenund übersah wohl auch nicht ganz die taktische Verhand-lungslage. Sie remonstrierte scharf.
,, Der Leiter der deutschen Friedensdelegation," so be-richtet Graf Czernin ,,, geriet in Gefahr, gestürzt zu werden,in welchem Falle wahrscheinlich ein Exponent der schärfstenmilitärischen Auffassung die Leitung der deutschen aus-wärtigen Politik in die Hand bekommen hätte. Da diesaber auf den weiteren Gang der Friedensverhandlungennur eine ungünstige Wirkung ausüben konnte, mußteunsererseits alles aufgeboten werden, Herrn von Kühlmannzu halten. Zu diesem Zweck wurde ihm zur Weitergabenach Berlin mitgeteilt, daß, wenn Deutschland bei seiner
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