Der Ost- Friede
Versammlung endgültig festgelegt werden. Der Beschlußwurde durch den Obersten Litauischen Nationalrat inBern allen in der Schweiz beglaubigten diplomatischenVertretungen übermittelt.
Auf deutscher Seite vermißte man in diesem Beschlußdie ausdrückliche Wiederholung des Wunsches einerengeren militärischen und wirtschaftlichen Verbindungmit dem Deutschen Reiche. Nachdem von litauischer Seiteanerkannt worden war, daß der Beschluß vom Februardenjenigen vom Dezember nicht aufhebe, empfing derReichskanzler am 23. März 1918 eine Abordnung deslitauischen Landesrats und sprach vor dieser auf Grund-lage der Erklärung des Landesrats vom II. Dezember1917 namens des Deutschen Reiches die AnerkennungLitauens als eines freien und unabhängigen Staates aus.Mit dieser Formulierung war die enge militärische undwirtschaftliche Verbindung des neuen litauischen Staats-wesens mit dem Deutschen Reiche zur Voraussetzung derAnerkennung der litauischen Unabhängigkeit gemacht.
Die deutsche Politik arbeitete also im Anschluß anden Brester Frieden auf eine militärische und wirtschaft-liche Angliederung sowohl Litauens als auch der baltischenProvinzen an das Deutsche Reich. Man ging dabei überdie Widerstände hinweg, die sich sowohl in Litauen wieauch teilweise bei den Letten und Esten gegen eine solcheLösung zeigten. Die Angliederung dieser Randstaatenwurde bei uns namentlich auch von den militärischen
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