Litauen. Polen
Stellen betrieben, die in dieser Lösung am einfachsten einenbesseren Grenzschutz nach Osten hin zu erreichen hofftenund für den Fall des Unterbleibens der Angliederung nichtunerhebliche Grenzregulierungen zugunsten Deutschlandsfür notwendig erklärten.
Gleichzeitig gestalteten sich die Dinge in Polen sehrunerfreulich. Die Selbständigkeit Polens mit Anlehnungan die beiden Kaiserreiche war seit dem Zwei- Kaiser-Manifest vom 5. November 1916 ein erklärter Grundsatzder deutschen und österreichisch- ungarischen Politik. Aberwährend die Polen immer stürmischer auf den Ausbauihrer Selbständigkeit und ihrer eigenen staatlichen Ein-richtungen noch während des Krieges drängten und dabeivon der Wiener Politik wie von der deutschen Reichstags-mehrheit unterstützt wurden, verflüchtigte sich die An-lehnung an die Mittelmächte mehr und mehr. Noch unterder Kanzlerschaft des Herrn Michaelis war den Polenin dem Patent vom 12. September 1917 ein Regentschafts-rat, ein Ministerium und ein erweiterter Staatsrat mit gesetz-geberischen Befugnissen zugestanden worden; dagegenblieb das künftige Verhältnis Polens zu den Zentral-mächten nach wie vor ungeklärt. Während Berlin undWien sich über die Gestaltung dieses Verhältnisses nichteinigen konnten und die von Wien nach wie vor mit Hart-näckigkeit vertretene austropolnische Lösung diskutierten,entfachte der Abschluß des Friedens mit der Ukrainebei den Polen einen Sturm der Entrüstung, der deutlicher,
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