Zusatzverträge zum Brester Friedensvertrag
1. Politische und territoriale BestimmungenDeutschland sollte sich verpflichten, sich künftighinin die Beziehungen zwischen Rußland und seinen Teil-gebieten in keiner Weise einzumischen, also insbesonderedie Bildung selbständiger Staatswesen in diesen Gebietenweder zu veranlassen noch zu unterstützen.
An Ausnahmen wurden jedoch vorgesehen:
Rußland, das im Brester Vertrag auf die Staatshoheitüber Kurland, Litauen und Polen verzichtet hatte, solltenunmehr den gleichen Verzicht auch für ganz Livlandund Estland aussprechen. Das künftige Schicksal vonEstland und Livland sollte von Deutschland im Einver-nehmen mit der Bevölkerung bestimmt werden.
Rußland sollte sich mit der Anerkennung Georgiensals selbständiges Staatswesen einverstanden erklären.
Dafür sollte sich Deutschland verpflichten, die von.seinen Truppen besetzten Gebiete östlich von Estland undLivland alsbald nach Festlegung der Grenzen dieser Länderzu räumen; desgleichen die Gebiete östlich der Beresinanach Maßgabe der Leistung der Barzahlungen, die Ruẞ-land in den Zusatzverträgen übernehmen sollte. Ebensosollte Deutschland seine Truppen aus den russischenSchwarzmeergebieten nach der Ratifikation des zwischenRußland und der Ukraine abzuschließenden Friedens-vertrags zurückziehen. Deutschland sollte sich fernerverpflichten, Operationen der türkischen Streitkräfte in
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