6. Kapitel. Die Ausbreitung der Goldwährung und die Silberentwertung. § 1. 175
Im ganzen hat Dänemark für etwa 17 Mill. Mark, Schweden undNorwegen für etwa 22 Mill. Mark Silber auf den Markt gebracht. —
In den Niederlanden 1 ) erstattete im Dezember 1872 eine zurPrüfung der Münzfrage eingesetzte Kommission ihren Bericht, welcherzu dem Schlufs kam, dafs die Silberwährung für Holland unhaltbargeworden sei. Entsprechend dem Standpunkte, den das Königreich aufder Pariser Konferenz von 1867 eingenommen hatte, wurde die inter-nationale Doppelwährung als die theoretisch beste Währungsverfassungerklärt; aber diese sei praktisch aussichtslos, falls sich nicht Deutsch-land noch nachträglich für die Doppelwährung entscheiden sollte. Umden Weg zur Doppelwährung und zur Goldwährung in gleicher Weiseoffen zu halten, empfahl die Kommission die vorläufige Annahme derDoppelwährung mit der Mafsgabe, dafs die Silberprägung beschränktoder aufgehoben werden könnte.
Die Niederländische Bank stellte daraufhin ihre Silberankäufeein (im Dezember 1872). Die holländische Regierung liefs sich durchein Gesetz vom 21. Mai 1873 die Ermächtigung zur Einstellung derSilberprägung erteilen und machte von dieser Befugnis sofort Gebrauch.Wie die deutschen, so waren jetzt auch die holländischen Münzstättendem Silber verschlossen, und zwar zunächst ohne dafs die Ausprägung-von Goldmünzen verfügt worden wäre. Ein Gesetzentwurf, der dieEinführung eines goldenen Zehnguldenstiicks und die Demonetisationdes Silbers vorschlug — also den formellen Übergang zur Goldwährung—, wurde am 2. März 1874 von der zweiten Kammer der General-staaten verworfen. Aber die Silberprägung blieb mit einer kurzenUnterbrechung eingestellt. Die Befugnis zur Einstellung der Silber-prägung war der Regierung zunächst nur provisorisch bis zum 1. Mai 1874erteilt worden; von diesem Zeitpunkte an stand die Utrechter Münzedem Silber wieder offen, und dieses strömte sofort in grofsen Beträgenherbei. Bis Ende November 1874 waren 32 Millionen Silbergulden zur.Ausprägung gelangt. Nunmehr wurde durch ein Gesetz vom 3. Dezember1874 abermals die Einstellung der Silberprägung verfügt.
Da nun weder Gold noch Silber in holländisches Geld umgewandeltwerden konnte, trat bei dem günstigen Stande der holländischen Zahlungs-bilanz ein beträchtliches Steigen der holländischen Valuta ein, das sichin einem ungewöhnlichen Rückgänge der Wechselkurse auf das Auslandäufserte. Der niederländische Handel wurde dadurch in seinen Kalku-lationen gestört, die grofsen Forderungen an das Ausland, die Holland besitzt, erschienen in niederländischem Gelde entVertet; und um diesemunerwünschten Zustande ein Ende zu machen, gab es nur ein Mittel: Die
1) Vergl. Kalkmann , Hollands Geldwesen im 19. Jahrhundert, in Schmoll unsJahrbuch, XXV. 4.