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Studien über Geld- und Bankwesen / von Karl Helfferich
Entstehung
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IX.

Die Vollendung- der deutschen Münzreforni.

(Aus derNation " vom 28. Oktober 1899.)

An der Spitze des Grundgesetzes unserer deutschen Geld-verfassung steht die Bestimmung:An die Stelle der in Deutseh-land geltenden Landeswährungen tritt die Reichsgoldwährung."UnterIieichsgoldwährung" verstand das Gesetz den Zustand,in welchem ausschliesslich die Reichsgoldmünzen gesetzlichesZahlungsmittel bis zu jedem Betrage sein sollten, während dieSilbermünzen nur als Scheidemünzen und mit gesetzlicherZahlungskraft bis zu 20 M. zu fungieren hätten. Um zu diesemZiel zu gelangen, sollte das deutsche Münzwesen einen Über-gangszustand durchmachen, der im Gesetz alsBeichswährung"bezeichnet ist und der sich von der Beichsgoldwährung da-durch unterscheidet, dass neben den Reichsgoldmünzen die nochnicht zur Einziehung gelangten groben Silbermünzen der Thaler-währung mit voller Zahlungskraft ausgestattet sind. In diesemÜbergangszustande, den man auch als hinkende Goldwährungbezeichnet hat, sind wir stecken geblieben, und es hatte fastden Anschein, als ob wir überhaupt nicht mehr aus ihm heraus-kommen sollten.

Die Ursache der vorzeitigen Unterbrechung der Münzreformist bekannt. Der seit dem Beginn der 70er Jahre eingetreteneRückgang des Silberpreises hatte zur Folge, dass der Reichs-fiskus beim Verkauf des aus den eingeschmolzenen Thalern ge-wonnenen Silbers immer grössere Verluste erlitt, die sichinsgesamt, im Jahre 1879 auf 96'/, Mill. M. bezifferten. Ausser-dem wurde vielfach gerade den deutschen Silberverkäufen schuldgegeben an dem Bückgang des Silberpreises, der mancherleiVerwirrung und Schaden anstiftete. Die Gegner der Gold-währung gründeten auf diese Verhältnisse ihre Angriffe gegendie Durchführung des Münzgesetzes. Anfangs hatten sie keinen