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war es, die am meisten zu bekriegen er für seine Ausgabehielt, und darum legte er noch viel mehr Gewicht als aufRechtsgesetzgebung anf die Herstellung der Provinzial- nndKreisverfassung, in der er nach seinem Sinne hinter jedemAkt der Verwaltung auch eine Berufung, einen Weg desRechts und der Gerechtigkeit erschließen wollte. Ich erinneremich noch sehr gnt der Zeit, da er hoffnungsvoll nn dieserArbeit thätig war, da er unermüdlich bis zur Ueber-scittigung der Freunde die Herrlichkeit eiues solchen Zielesdarstellen konnte! daß niemand von irgendwelcher Behördeein Unrecht sich brauchte gefallen zn lassen, daß überallder Weg des Rechts im Verkehr, in der Verwaltung denBehörden gegenüber gesichert sein sollte. In jenen langen,ernsten Studien, denen er in England obgelegen, hatte erdiesen Geist des Rechts gerade in Sachen der Verwaltungin sich aufgenommen. Sein Ideal war, daß jeder vonsich sagen könne.' in keinem Falle bin ich der Willkürausgesetzt. Er hatte sich vollgesogen mit diesem Gedanken.
Natürlich war auch, daß er bei diesem Drange, derihn so ganz erfüllte, nicht frei von derjenigen Übertreibungblieb, welche einen Menschen überkommt, wenn er mitseinem ganzen Eifer sich einer Sache hingiebt. Er warein Mann der Gerechtigkeit und des Rechts, er hatte einenZug, den man in Erinnerung an eine klassische Figur denaristidischen nennen könnte, einen Zug jener Sinnesart,die überall in den verschluugeuen Wegen des Lebens allzu,sehr die gerade Linie des Rechts angewendet zu sehen ver-langt. Er hatte sich aus dieser Anschauung des Rechts,und nicht immer würdigend die Anforderungen des Lebens,nicht bloß das Ideal eines Rechtsstaats, er hatte sich auchdas Ideal eines Richters 'gebildet, und er war geneigt,diesen Richter in einem Lichte zu sehen, das in ihm wohlloderte und leuchtete, das aber von jedem Richter, der auch