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2 (1894) Charakteristiken
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diese Ernennung; er brachte in Erinnerung, daß der Kan-didat im Prozeß Stieber eine eigentümliche Rolle gespielthatte, er stellte ihn zur Rede vor der Versammlung: mitder ganzen Schärfe und Behendigkeit seines juristischenVermögens nahm er ihn in ein Kreuzverhör, und derErfolg war, daß nicht mehr als drei oder vier Stimmenfür diesen Kandidaten abgegeben wurden, der intakt in dieVersammlung getreten war; ein erster Akt zur Sühne deröffentlichen Gerechtigkeit war es, mit dem unser Freundim öffentlichen Leben debütierte, und diesem Berufe ist ertreu geblieben bis zu seinem Ende.

Und so auch ist die größte und unvergessenste That,mit der sein Wirken eingeschrieben ist in das Buch deutscherGeschichte, die Herstellung einer einheitlichen und gemein-schaftlichen Rechtsgesetzgebung. Er war es, der imBunde mit Miquel deu Antrag stellte auf Ausarbeitungeines gemeinsamen dentschen Rechtsgesetzes, von dem einbeträchtlicher Teil schon vollendet ins Leben getreten istund an dessen Rest unablässig fvrtgearbeitet wird. Mögenwir an dem, was bereits fertig ist, dies nnd jenes aus-zusetzen haben, so ist es doch-, auch wenn es Fehler in sichbergen sollte, eine große Eroberung für die ganze Nation,die wahre einigende Klammer derselben; und selbst mitMängeln behaftet, wäre es immer noch besser als eineMenge selbst besserer kleiner Einzelgesetzgebungen.

Und nicht bloß in der Rechtsgesetzgebung wollte erGerechtigkeit dem Volke sichern. Es ging sein Sehnendarin noch weiter: ja er legte das eigentliche Schwergewichtseines Bernfes, zu kämpfen für die Herstellung der Ge-rechtigkeit, nicht so sehr in die Rechtsprechung, als er sielegte in die Gerechtigkeit auf allen Wegen der Verwaltung.Er war der erbitterste, unerbittlichste Feind dessen, wasman den Polizeistaat nennt. Die Willkür der Verwaltung