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Die Reichsbank : 1901-1925
Entstehung
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Die Reichsbankvon 1901 bis zum Ausbruch desWeltkrieges

it dem 1. Januar 1901 trat die Reichsbank in das zweite Vierteljahrhundert ihres Bestehens, und zwar auf der durch die Bankgesetz-novelle vom 7. Juni 1899 (RGBl. S. 311) erweiterten Grundlage.Die Novelle hatte die durch das Bankgesetz vom 14. März 1875(RGBl. S. 177) geschaffene Verfassung der Reichsbank in allen wichtigenPunkten grundsätzlich unberührt gelassen. Die Entwicklung des wirtschaftlichenLebens während des vorausgegangenen Jahrzehntes, die sich in einer fortgesetztenAusdehnung der industriellen und kommerziellen Aktivität äußerte und zu einerandauernden Steigerung der geschäftlichen Tätigkeit der Zentralnotenbank führte,ließ es jedoch geboten erscheinen, die der Reichsbank zur Verfügung stehendenMittel zu verstärken. Zu diesem Zweck war durch die Novelle eine Erhöhung desbisher aus 120 Millionen Mark (in Anteilen zu je 3000 ^) bestehenden Grund-kapitals um 60 Millionen Mark (in Anteilen zu je 1000 ^/i) auf 180 MillionenMark und im Zusammenhange hiermit eine Erhöhung des Reservefonds von30 auf 60 Millionen Mark beschlossen worden. Gleichzeitig wurde das steuerfreieNotenkontingent der Reichsbank, welches ursprünglich 250 Millionen Markbetragen hatte und infolge des Wegfalls einer Anzahl von Privatnotenbanken,deren Kontingente auf die Reichsbank übergingen, auf 293,4 MillionenMark gestiegen war, um 156,6 Millionen Mark erhöht, so daß es nunmehr450 Millionen Mark betrug. Überdies wurde bestimmt, daß die Reichsbank nichtunter dem von ihr öffentlich bekanntgemachten Banksatze diskontieren dürfe, fallssich dieser Satz auf 4"/° oder mehr beläuft. Die ihr bisher allgemein zustehendeBefugnis, Wechsel unter der Bankrate zu dem sogenannten Privatsatz anzukaufen,