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Einleitung.
die fünfprozentige Steuer absorbirt werden/ selbst bei höheren Diskontsätzen ist der ausKontingentsüberschrcituugen entstehende Gewinn nur ein verhältnißmäßig geringer. InFolge dessen hat die Nvtensteuer dahin gewirkt, die ungedeckte Notenausgabe der Privat«Notenbanken im Großen und Ganzen auf die ihnen zugewiesenen Kontingente zubegrenzen.
Auf der anderen Seite hat der Umstand, daß als Baarvorrath zur Berechnungdes ungedeckten Notenumlaufs uud der Notensteuer die gesammten Kafsenvorräthe derBanken gelten, die Banken auf die Pflege des Depositengeschäfts hingewiesen/ dennauch die aus dem Depositengeschäft sich ergebenden Kassenbestände sind Notendeckung imSinne des Bankgesetzes.
Wie weit diese mit der deutschen Bankverfassuug beabsichtigte Entwickelung sichverwirklicht hat, geht daraus hervor, daß heute von den 32 Privatnotenbanken, dieim Jahre 1875 bestanden, nur noch 7 vorhanden sind. Bereits vor dem Inkraft-treten des Bankgesetzes verzichteten 12 Privatnotenbanken auf ihre Privilegien. Vonden gegenwärtig noch bestehenden Privatnotenbanken hat sich nur eine einzige, dieBraunschweigische Bauk, den fakultativen Bestimmungen des Bankgesetzes nicht unter-worfen/ ihr Privilegium läuft bis zum Jahre 1952.
In Preußen besteht neben der Neichsbank nur noch eine einzige Notenbank, dieFrankfurter Bank . Während alle übrigen preußischen Privatnotenbanken ihr Notenrechtentweder durch freiwilligen Verzicht oder durch Nichterncuerung des Privilegiums beidessen Ablauf seiteus der preußischen Negierung verloren haben, wurde das Notenrecht derFrankfurter Bank in Rücksicht auf die Konkurrenz der benachbarten süddeutschen Noten-banken mit einjähriger Kündigungsfrist auf unbestimmte Zeit verlängert.
Die übrigen den Normativbestimmungen des Bankgesetzes unterworfenen fünfPrivatnotenbanken sind folgende:
die Bayerische Notenbank in München ,
die Sächsische Bank zu Dresden,
die Württembergische Notenbank zu Stuttgart ,
die Badische Bank zu Mannheim ,
die Bank sür Süddeutschland zu Darmstadt .
Von ihnen haben sich namentlich die beiden erstgenannten einen verhältnißmäßiggeschlossenen Wirkungskreis zu erhalte» gewußt uud sich ein größeres Filialnetz ge-schaffen, das jedoch durchweg auf ihr Landesterritorium beschränkt geblieben ist.
Durch deu Verzicht von 25 Privatnotenbanken hat das Notenkontingent derReichsbank sich von 250 Millionen Mark allmählich auf 293,4 Millionen Mark