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Die Reichsbank : 1876-1900
Entstehung
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Die Diskontpolitik.

die den gestimmten Bcmrvorrcith der Bank (Metals, Reichskassenscheine und Noten andererBanken) übersteigende Notenausgabe eine Grenze, deren Ueberschreitung durch eine fünf-prozentige Steuer auf den Mehrbetrag der ausgegebenen Noten erschwert ist (vergl.S. 8, 46). Alle derartigen Vorschriften müssen jedoch ihrer Natur nach, wenn sienicht mehr schaden als nützen sollen, so weit gegriffen sein, daß sie die Elastizitätder Notenausgabe nicht allzusehr einschränken, und sie müssen deshalb dem Ermessender Bankleitung einen weiten Spielraum lassen.

Die Mittel uud Wege, die der Leitung einer großen Notenbank zur Ver-fügung stehen, um ein befriedigendes Verhältniß zwischen ihrem Baarvorrath undihren Verbindlichkeiten, insbesondere ihren Noten aufrecht zu erhalten, ergeben sichvon selbst aus der Feststellung der Umstände, welche dieses Verhältniß verschiebenkönnen.

Baargeld kann der Bank entzogen werden durch die Präsentation von Notenzur Einlösung und durch die Zurückziehung von Guthaben. In diesem Falle ver-mindern sich allerdings die Verbindlichkeiten der Bank um den gleichen Betrag wieihr Barbestand, aber da der Barbestand stets erheblich kleiner ist als diesämmtlichen Verbindlichkeiten, bedeutet die gleiche absolute Abnahme eine prozentualstärkere Verminderung des Baarvorraths, mithin eine Verschlechterung des Deckungs-verhältnisses.

Der Baarbestand kann ferner eine Verminderung erfahren durch die Diskontirungvon Wechseln, die Gewährung von Lombarddarlehnen R., wenn der Kreditnehmer denBetrag in Baargeld verlangt. Hier tritt eine Abnahme des Baarvorraths bei gleich-bleibendem Notenumlauf und bei gleichbleibenden sonstigen Verbindlichkeiten ein. Ver-langt aber der Kreditnehmer den Betrag in Noten oder läßt er sich denselben aufGirokonto gutschreiben, so wird dadurch eiue Vermehruug der Notenausgabe oder dersonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten bei unverändertem Baarbestande bewirkt.Eine Ausdehnung der Kreditgewährung der Bank muß mithin stets eine Verschlechterungder Baardeckung der Noten und der anderen Verbindlichkeiten bewirken, der durch Wechsel-uud Lombardforderungen gedeckte Theil der Verbindlichkeiten vergrößert sich auf Kostender Baardeckung.

Eine Vermehrung des Notenumlaufs und der sonstigen täglich fälligen Ver-bindlichkeiten kann, außer durch eine Steigerung der Anlage, eintreten durch dieEinlieferung von Gold und geprägtem deutschem Gelde gegen Noten oder gegen Gut-schrift auf Girokonto. In diesem Falle wächst der Baarvorrath um denselben absolutenBetrag, aber eben deshalb in relativ höherem Maße als die Verbindlichkeiten, das Ver-hältniß von Baarvorrath zu den Noten und sonstigen Verbindlichkeiten wird ein besseres.