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Die Reichsbank : 1876-1900
Entstehung
Seite
465
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lalon 2u äem Reielisdan^antlieile

Äer Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe die Dividendcnscheine für

die fünf Jahre ................................................. einschließlich

nebst Talon.

Wird von dem Verlust eines Talons Anzeige gemacht, so vertritt die Vorlegungdes Anthcilsscheius die Einlieferung des Talons (Z 9 des Statuts).

Berlin , den w, 19..

Reichsbank - Direktorium.

(i.. 8.)

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