XXII Inhaltsverzeichnis.
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Privilcgieuschutz. — Übergewicht und Überhcbung des holländischen Buchhandels.
— Verfall der deutschen Buchausstattung. — Der niederländische Buchhandel
in seinen Beziehungen zum Meßverkchr. (Christoph Plantin . Die Elsevicrc.). 448
Neuntes Kapitel.
Die Büchercensur und die Preßvcrfolgungen.
Historische Einleitung. Das Altertum. — Verhalten der Kirche. Ccnsnr-rccht der Universitäten. — Erstes Auftreten nach Erfindung der Buchdrucker-kunst! Köln. — Borgehen der Kirche ohne Rücksicht auf dcu Staat: Mainz . —Die Bullen Sixtus' IV., Alexanders VI. und Leo's X. — Das Wormscr Edikt.Eintreten des Staats. — Die Reichs-Prcßverorduuugeu. — Der Begriff desLibells und der Famosschrift. — Schwächliches Verhalten der Protestanten. —Censur iu Österreich. — In Bayern . Katalog erlaubter Bücher. Verfahrengegen Schwcnckfeldiancr. — Die protestantischen Reichsstädte. Straßburg. Nürn-berg. (Hans Sachs.) Augsburg. Ulm. Frankfurt a. M. — Basel. Zürich .
— Die geistlichen Kurfürstentümer. — Böhmen und Schlesien. — Kurpfalz . —Brandenburg. — Sachsen. — Die kleinern Territorien..........522
Zehntes Kapitel.
Die frankfurter Bücherkommission.
Weltlage im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts. — Die Jesuiten . —Erste Andeutungen über die Kommissiou. Zweck derselben. — Kurzsichtigkeitdes frankfurter Rats. — Definitive Einsetzung durch Rudolf II. — AllmählichesHervortreten ihrer Ziele. — Rekonstruktion im Jahre 1608. — Widerstand vonKursachscu und Pfalz . — Weitcrentwickelung der Übergriffe. — Personalien —Direktes Eingreifen des kaiserlichen Hofs. — Die Pflichtexemplare. — Neu-beginn der Bedrückungen nach dem Westfälischen Frieden. — Die Bücherkom-missare Hörnigk und Sperling. — Die Büchertaxe. — Klagen über Schädenim Buchhandel — Steigerung der Chikanen. — Auftreten der evangelischenReichsstände. — Der Bücherkommissar Vollmar und seine neue Instruktion. —Vorbereitung einer Wandlung in den Geschästsformcn des Buchhandels . . . K08
Elftes Kapitel.Der Nachdruck.
Bedeutung des Urheberrechts für den Buchhandel. — Spuren ausdrück-licher Anerkennung des Urheberrechts bei den Römern fehlen. — Klagen überden Nachdruck nach Erfindung der Buchdruckerkuust; Verlangen nach einemSchutz gegen den Nachdruck. — Schutz gewahrt durch Privilegien des Kaisers,wie der Territorialherrschaften. — Kein rechtlicher Schutz des Urheberrechtsohne Privilegium. — Rechtliche Narur der Privilegien gegen den Nachdruck.
— Gesetzliches Verbot des Nachdrucks. — Charakter des vom Gesetz verbotenenNachdrucks.......,..................... . 736