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Entgelt für Dedikationen.
sFünstes
nicht bei Calvin voraussetzen, als er 1555 dem Rate der Stadt Frank-furt seine „Harmonia, Dvangölistg-rum" dedizierte und dafür eine „Ver-ehrung" von 40 Goldgulven empfing. Ganz klar liegt aber die Absicht,einen Gewinn zu erzielen, vor bei Sigmund Feyerabend in Frankfurt a. M., einem der bedeutendsten, aber auch zugleich geriebensten Buch-händler seiner Zeit. Er hatte dem dortigen Rate am 2. April 1566 Rüx-ners soeben bei ihm erschienenes „Turnierbuch " verehrt. Als er mehrereWochen lang von der Annahme des Geschenks nichts hörte, ließ er am25. April anfragen, „ob man Jme dagegen etwas ergetzlichkeit thun wolle?"Der Rat beschloß jedoch, „man solle es damit verbleiben lassen". ^
Allmählich bildete sich eine feststehende Praxis für Behandlung dieserBettelei aus, die mit dem Jahre 1570 besonders stark wurde. Ver-leger oder Verfasser behielten sich sogar vertragsmäßig die Dedikationvor. Ein im königlich sächsischen Geheimen Hauptstaats-Archiv befind-licher Band (Loc. 7208) zählt von 1571 bis 1670 nicht weniger als 192„von unterschiedenen Autoribus beschehene Dedikationcs an die Kur-fürsten von Sachsen". Fast jedes deutsche Archiv enthält derartige Ver-zeichnisse. In der Stadt Zürich sind von 1670 bis 1685 nicht wenigerals 38 solcher Dedikationen erledigt. Adelige Schriftsteller erhielten einegrößere Verehrung als bürgerliche. Gelehrte von Ruf mehr als sonstigeSchriftsteller, Glaubensgenossen wurden besser behandelt als die An-gehörigen anderer Konfessionen. Unbedeutende Autoren wurden häufigmit höchstens ein paar Thalern oder Gulden abgespeist, oder auch be-deutet, es nie wieber zu wagen, „sich mit ähnlichen Anerbietungen un-angenehm zu machen". Die Fürsten wurden bald so gleichgültig gegensolche Geschenke, daß sie nicht mehr darauf antworteten, im günstig-sten Falle sich nach langer Verzögerung eines Bescheids von ihren Mi-nistern dazu drängen ließen, oder auch kurzer Hand ablehnten. DieKurfürsten von der Pfalz waren im 16. Jahrhundert wohl die frei-gebigsten unter ihren Standesgenossen, die von Sachsen als Landes-herren von Leipzig dagegen öfter heimgesucht und die Hohenzollern aufdiesem Ohr ziemlich taub. In den Reichsstädten behandelte man dieDedikanten je nach Laune -und zahlte je nach dem Inhalt der Stadt-kasse. Beispiele sind beinahe überflüssig, wo Tausende von Büchern mitsolchen Widmungen versehen sind; indessen mögen doch einige charakteri-stische Fälle aus Dresden und Zürich hier ihren Platz finden.