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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
Entstehung
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Kapitel.) Bündnis zwischen Kirche und Staat. Das Wormser Edikt von 1521. 535

lichen Legaten Alcander verfaßt und verkündigte in den rohesten, daskaiserliche Ansehen schädigenden Ausdrücken der Welt die VerurteilungLuthers. Es ist dadurch für Deutschland so verhängnisvoll geworden,weil es die Verbindung der weltlichen mit der geistlichen Macht zur Auf-rechterhaltung der bisherigen Verfassung der Kirche, somit auch zur Unter-drückung der Reformation begründet. Ergänzt wnrdc dieser Bund durchden wirklich am 8. Mai 1521 zwischen Kaiser und Papst abgeschlossenenVertrag, worin sie einander versprachen, dieselben Freunde und dieselbenFeinde, dasselbe Wollen und Nichtwollcn zum Angriff und zur Verteidi-gung zu haben. '' Also politisch gemeinschaftliche Sache gegen die Fran-zosen in Italien uud kirchlich gegen die Reformbestrcbungcn in Deutsch-land ! In diesem Edikt feierte die römische Politik eiuen ihrer bedeu-tendsten uud dauerndsten Triumphe. Bis dahin hatten weder Friedrich III. noch Maximilian I. sich für das Reich zum Erlaß von Ccnsnrmaßregclnverstanden, Karl dagegen ließ sich jetzt vom Papst bestimmen, die päpst-lichen Bnllen gegen die Presse nicht allein in seine Politik mit aufzu^nehmen, sondern jene auch in beschränkendem Sinne zu erweitern. Wäh-rend noch Leo X . dem Bischof allein die Censur aller theologischen Schrif-ten übertragen hatte, bestimmte das Wormser Edikt, daß dem Bischofnoch die theologische Fakultät der nächstgelcgencn Universität beigeordnetwerden müsse. Rom hatte jetzt erlangt oder glaubte erlangt zu haben,was es so lange schmerzlich entbehrt hatte, den weltlichen starken Armnämlich, weleber seine bisher nur aus dem Papier stehenden Strafengegen die von der Kirche Abgefallenen vollziehen sollte. Das gelang inder Folge freilich nicht, dagegen war fortan das deutsche Kaiserthum un-auflöslich mit dem Papsttum im Kampfe gegen den freien Geist des deut-schen Volks verbunden.

Der Römischen Kaiserlichen Maiestat Edict wider Martin LnthcrBücher vnd lere sehne anhenger EntHalter vnd uachuolger vnnd Etlichannder schmelichc schrifften. Auch Gesetz der Druckcreh." zerfällt, wieschon sei» Titel andeutet, in zwei Teile. Der erste und größere wendetsich von Seite 1 bis zur Mitte von Seite 16 gegen Luther sowie seineAnhänger und thut sie mit den damals üblichen, auf Einschüchterungberechneten Drohungen nnd Schmähungen in des Reiches Acht und Aber-acht; der zweite und letzte Teil dagegen enthält auf Seite 16 bis 21,an Luther und seine Verbrechen anknüpfend, zugleich die Eensurbestiiu^