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1 (1900) Enthaltend Buch 1 (Handelstand) und Buch 2 (Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft)
Entstehung
Seite
795
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Aktiengesellschaft. Z 261. 795

Maxhütte in Bayern , die bekanntlich werthvolle und große Fabrikgebäude miteiner Mark in die Bilanz eingestellt hat, die durch eine derartige Bilanzirungaufgespeicherte Reserve in einem ungünstigen Geschäftsjahre in der Weise ausschüttet,daß sie die Fabrikgebäude wieder mit dem jeweiligen mähren Werthe in die Bilanzeinstellt, so ist auch vorn Standpunkte der peinlichsten Redlichkeit nichts dagegeneinzuwenden".

Beruht freilich die frühere Minderbewerthung nur auf Irrthum, so steht derRückgängigmachung in der neuen Bilanz überhaupt nichts im Wege (R.G. 28S. 55; R.G. vom 15. 12. 92 in J.W. 1893 S. 98).b) Die Bilanzvorschriften über die Passiva sind umgekehrt zwingender Natur als Minimal-vorschriften (mindestens das Aktienkapital, mindestens der gesetzliche Reservefonds,mindestens die Schulden müssen unter den Passiven figuriren) und dispositiver Naturals Maximalvorschriften (es hat zwar jeder Aktionär ein Recht darauf, daß nicht mehrPassiva eingestellt werden, als dies vom Gesetz vorgeschrieben ist, weil eine höhere Ein-stellung sein Dividendenrecht schmälert, aber durch Gesellschaftsvertrag können über dengesetzlichen Betrag hinaus Passivposten, Reservekonten, angeordnet werden und wennein einfacher Generalversammlungsbeschluß dies auch giltig nicht anordnen kann, undanfechtungsreif ist, wenn er dies gleichwohl thut, so wird er doch durch unterlasseneAnfechtung giltig, hierüber Näheres zu Z 262).

Die Bedeutung der Bilanzposten, insbesondere der Begriffe Aktiva nnd Passiva.

Vorweg ist zu betonen, daß die Bilanz eine einheitliche sein muß,d. h. sie muß das gesammte Gesellschaftsvermögen einschließlich der Zweiggeschäfte um-fassen. Spczialbilanzen über einzelne Geschäftszweige oder Zweiggeschäfte sind zwarzulässig, außerdem aber muß die Aktienbilanz das Endergebniß der gesammten gesell-schaftlichen Thätigkeit enthalten (Simon S. 28).

.«.) Unter den Aktiven darf alles figuriren, was als Vermögenswerth zu betrachten ist, nichtbloß greifbare Objekte, sondern auch Rechte, insbesondere Forderungen, Patente, Ver-lagsrechte, die Kundschaft eines Geschäfts, insofern sie mit dem Geschäfte erworben ist,wogegen selbstverständlich die selbsterworbene Kundschaft nicht plötzlich als Aktivum ein-gestellt werden kann (K.B. z. Akt.Ges. v. 1884) oder, wie Simon S. 166 sagt: soweitein, wenn auch immaterielles und juristisch an sich nicht recht greifbares Gut Gegen-stand des rechtlichen Verkehrs sein kann, soweit kann es in der Bilanz als Aktivumauftreten (vergl. Anm. 5 zu Z 186).b) Die Passiva. Dieser Begriff bedeutet das nicht, was das Wort vermuthen läßt.Bei der doppelten Buchführung, die ja bei Aktiengesellschaften nothwendig ist (vergl.Anm. 4 zu Z 239) bedeuten die Passiva nicht die Schulden, sondern die Geschäfts-erfordernisse oder Geschäftsbedürfnisse. Unter den Passiven wird registrirt, wieviel dieGesellschaft, sei es in Folge gesetzlicher oder statutarischer Vorschrift oder aus wohl-erwogener freier Selbstbestimmung der Generalversammlung, an Werthen besitzen muß,damit sie zum Wohle der Interessenten gedeihe. Besitzt sie mehr als ihr zum Ge-deihen erforderlich ist, so ist der Ueberschuß entbehrlich und vertheilbar. Besitzt sieweniger, so hat sie eine Unterbilanz. Die Einstellung der Passiven in die Bilanz be-zweckt die Bindung des Aktivvermögens für gewisse rechtlich vorgeschriebene bezw. recht-lich zulässige, dem Gedeihen der Gesellschaft dienende Zwecke, und dieser Zweck wirderreicht durch die Vorschrift, daß nur der Ueberschuß der Aktiva über die Passiva ver-theilt werden darf (Z 215). Die Passivseite der Aktienbilanz ist das arithmetischeMittel, um jenen Zweck der Bindung des Aktivvermögens zu erreichen (vergl. Strom-bett in S.2. 28 S. 470).

Zu den Passiven gehören in erster Reihe die Schulden der Gesellschaft, weiles im Interesse der Gesellschaft in erster Reihe erforderlich ist, daß ein dem Betrageder Schulden gleichkommender Theil des Gesellschaftsvermögens von der Vertheilungausgeschlossen, aufgesammelt und rescrvirt wird. Es befindet sich aber ferner darunterdie Grundkapitalsziffer. Diese stellt zwar keine Schuld der Gesellschaft dar. Der