Aktiengesellschaft, ß 261.
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Aktiengesellschaften als letzter Posten der Passiva befindet, den Posten „Gewinn", nichtzu den eigentlichen Passiven, sondern betrachtet ihn lediglich als formellen Aus--gleichungsposten. Das ergiebt sich aus Z 261 Nr. 6, wonach am Schlüsse der Bilanzanzugeben ist „der aus der Vergleichung sämmtlicher Aktiva und sämmtlicher Passivasich ergebende Gewinn oder Verlust." Also gehört doch der Posten „Gewinn" nicht zuden eigentlichen Passiva (so auch Cosack S. 652). Daß aber das Aktienkapital-konto ein Reserveposten ist, müssen wir entschieden aufrecht erhalten. Gerade dieseBezeichnung erachten wir als geeignet, auf das Wefen der Grundkapitalziffer ein HellesLicht zu werfen. So sagt auch Lehmann, Aktienrecht I S. 169 im Anschluß an unsereAusführungen: „Das Grundkapital stellt den Betrag dar, den die Gesellschaft bei ihrerEntstehung als Minimalgarantiefonds reinen Aktivvermögens ihren Gläubigern zureserviren verspricht. Die Gesellschaft erklärt mit der Angabe des Grundkapitals,daß sie von ihrem jederzeitigen Vermögen an ihre Aktionäre Dividenden erst dannzahlen wird, wenn sich nach Abwägung von Aktivis und Passivis mehr ergibt, als derBetrag des Grundkapitals anzeigt. Das ist der Sinn der Vorschrift, daß das Grund-kapital bei der jährlichen Bilanz als Passivum zu figuriren hat." Hier wie auchsonst, scheint es uns, als wenn Simon allzusehr in dem Banne der Anschauungen derdoppelten Buchführung lebte und nur von diesem Gesichtswinkel aus die Konstellationender aktienrechtlichen Bilanzen erklären wollte. Auch Neukamp (bei Holdheim 7 S. 189)vertheidigt in ausführlicher Polemik gegen Simon unsere Auffassung von der Aktien-bilanz als Vertheilungsbilanz.
II. Das Beispiel einer Bilanz.
Nach Cosack (S. 647) geben wir nachstehend das Beispiel einer Bilanz, auf deren einzelne Anm .is.
Posten im Verlaufe der Darstellung zurückgekommen wird.
Aktiva.
Grundstücke 369 999 ^
Maschinen 59 999 „
Waarenvorräthe 159999 „
Forderungen 199 999 „
Geld und Werthpapiere .... 269999 „
Summa: 869 999
Passiva.
Schulden 229 999
Grundkapital 599 999 „
Gesetzlicher Reservefonds .... 39999 „
Delkrederefonds 39 999 „
Erneuerungsfonds 59 999 „
Gewinn 39 999 „
Hiervon
s.) zum Reservefonds 1599b) 5°/o Dividende . . 25999 „v) Tantieme.... 3 999 „ä) Vortrag auf neue
Rechnung . . . 599 „
39 999 ^
Summa: 869 999 ^
III. Der Inhalt der aktienrechtlichen Bilanzvorschriften.
L.. Im Allgemeinen gelten die allgemeinen Vorschriften des K 40, soweit sie nicht durch die Vor- Amn .i«.schriften des vorliegenden Paragraphen geändert werden. Insbesondere ist wegen des An-satzes derSchulden, des Disagiokonto, wegen derFragen nachdemwahrenWerthe, auch wegen der Frage nach der Bewerthung zweifelhafter Forde-rungen auf das zu Z 49 Gesagte zu verweisen. Daß zweifelhafte Forderungen hier oftvoll angesetzt und die zu hohe Bewerthung durch ein Delkredere-Konto auf der Passiv-feite ausgeglichen wird, ist keine Eigenthümlichkeit der Aktiengesellschaft. Dies kann auchsonst geschehen. Ein solches Delkrederekonto hat lediglich die Bedeutung eines Korrektiv-postens, einer Abschreibung (vergl. zu Z 262). Späterer Eingang über den Taxwerth