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niederen Lohnsätze der russischen Fabrikarbeit zu er-klären.
Aber, wie schon erwähnt, wird in vielen Fällen nur einTeil des Nominalbetrags der Löhne den Arbeitern thatsäch-lich ausgezahlt. Strafen und Lohnabzüge fand Janschull beiseinen Dienstreisen im Moskauer Gouvernement „in sehr be-trächtlichem Mafse", „bei den verschiedensten Anlässen",„nach dem Gutdünken des Herrn" in Anwendung 1 . Eng ver-wandt mit den Strafabzügen sind die Lohneinbehaltungen.Janschull bemerkt, dafs zur Zeit seiner Untersuchung in vielenFabriken feste Termine der Lohnzahlung überhaupt nichtexistierten 2 . Während der Arbeitsvertrag laufe, erhielten dieArbeiter nur dann Geld, „wenn sie darum bitten, und derHerr geneigt ist und Mittel hat."
Abrechnung findet erst bei Beendigung des mehrmonat-lichen oder halbjährigen Kontraktes statt; wer die Arbeitfrüher verläfst, mufs sich Abzüge gefallen lassen. Dasselbeberichtet Peskoff aus dem Wladimirschen Gouvernement.Swjatlowski meint: wer die Arbeiter „abgerissen, mit der Mützein der Hand, betteln gesehen habe um den mit ihrer Arbeitverdienten Lohn, der verstehe, warum selbst eine ordentlicheund sparsame Familie sich nicht über die Lebenshaltung derBüfser der Vorzeit erheben könne" 8 .
Ein anderer Teil der Löhne fliefst mittelst der Fabrik-läden in die Hand der Arbeitgeber zurück. Die Niedrigkeitder Löhne und die Unregelmäfsigkeit der Lohnzahlungenzwingt die Arbeiter, ihre Lebensmittel auf Kredit zu kaufen.Kredit erhalten sie aber am ehesten in den Läden der Fabrikselbst. Nach Janschull giebt es Arbeiter, welche nie einen
1 Janschull a. a. 0. S. 79 u. 80.
2 Janschull a. a. O. S. 78—90.
3 Vergl. Janschull, Fabriklebcn im Moskauer Gouvernement,
1884, S. 78, 79, 90; Peskoff, Fabrikleben im Wladimirschen Gouverne-
ment, 1886, S. 67; Swjatlowski, Der Fabrikarbeiter. Warschau 1889,
S. 33—37.