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westlicher Landgrenze wirkte hier, wie bei dem Eisen, alsDifferentialzoll zu Ungunsten Deutschlands, zu Gunsten Eng-lands . Das Mifsverhältnis zeigte sich deutlich, wenn man miteiner englischen Kohleneinfuhr von 89 757 Pud die deutschevon 16900 Pud (jährlicher Durchschnitt 1886—1890) verglich,während doch die schlesisehen Kohlenfelder so nahe den Sitzender ihrer bedürfenden Industrie Polens liegen.
So wenig wie bei den Eisenzöllen machte sich gegen dieKohlenzölle das womöglich hier noch gröfsere landwirtschaft-liche Interesse geltend-, denn der Kohlenzoll befördert dieEntwaldung und damit die viel beklagte Verschlechterung desKlimas. Trotzdem dürfte bei der Kohle die protektionistischeWiderstandskraft geringer sein als beim Eisen x . Die Richtig-keit dieses Satzes erwies sich bei den Verhandlungen überden deutsch -russischen Handelsvertrag.
Wie sehr die Rohbaumwollzölle, welche noch nachdem Tarif von 1891 (Januar 1893) eine Erhöhung erfuhren,einen Sieg Moskaus bedeuteten, sahen wir oben. Auch dieseZölle zeigten jene oben beobachtete Unterscheidung zwischenLand- und Seegrenze. Neben dem Bestreben, den Verkehrüber baltische Häfen und russische Eisenbahnen zu leiten,war hierbei die Absicht einer Verschiebung der inneren Kon-kurrenzbedingungen unverkennbar. Aber auch hier wirktediese Mafsregel als Differentialzoll gegen Deutschland , überwelches Rufsland einen beträchtlichen Teil seiner Baumwollebezieht. Dem Baumwollzoll entsprechen Garnzölle, welchenach Mendelejeff durchschnittlich etwa 50 °/o des Wertes be-tragen, also für alle gewöhnlichen Garnnummern prohibitivsind. Dasselbe gilt für gewöhnliche Baumwollgewebe und-drucke. Hinter diesen Zöllen steht das stärkste schutz-zöllnerische Interesse Rufslands, aufser dort, wo es sich umvereinzelte Specialitäten handelt.