— 254 —
Ohne mich bei den Durchgangspunkten aufzuhalten, gebeich kurz die wichtigsten Ergebnisse der schutzzöllnerischenEntwicklung für Baumwolle, Kohle und Eisen und setze, umWiederholungen unten zu vermeiden, die auf diesen Gebietensehr geringfügigen Zollermäfsigungen des deutsch -russischenHandelsvertrags bei.
Tarif 1891 Vertragstarif
1) Baumwolle. — Art. 183. Baumwollgarn,
je nach Feinheit, pro Pud 4,80—11 Rubel unverändertArt. 187, 188. Baumwollgewebe, je nach
Feinheit, pro Pfund 0,35—1,45 „ „
2) Kohle. — Art. 79. Stein-, Torf- und Holz-kohlen, Coaks und Torf:
1. Stein-, Torf-, Holzkohlen und Torf
a) in den Häfen des Schwarzen und
Asowschen Meeres eingeführt, Pud 0,04 „ „
b) über die westliche Landgrenze, Pud 0,02 „ 0,01 Rubel
c) über die baltischen Häfen, Pud 0,01 „ unverändertAnmerkung aus dem Vertragstarif zur Position Kohle. Der Zoll-satz dieser Artikel kann vom 1. Januar 1898 an (alten Stils) erhöhtwerden, falls nur die Höhe der Zölle für die westliche Landesgrenzeund für die Ostseehäfen dieselbe bleibt.
Tarif 1891 Vertragstarif
2. Coaks:
a) in den Häfen des Schwarzen und
Asowschen Meeres eingeführt, Pud 0,06 Rubel unverändert
b) über die westliche Landgrenze, Pud 0,03 „ O.OFAa Rubel
c) über die baltischen Häfen, Pud 0,01V2 „ unverändert
3) Eisen. — Art. 140.
1. Band- und Sortiereisen jeder Art, mitAusnahme des unten genannten, inKritzen, Puddlingstücken oder Blöcken,als Bruch, Millbars, Eisen in Pulver-form, Pud 0,60 „ 0,50 Rubel
2. eiserne Schienen (Rails), wenn auch
mit Bohrungen und Spunden, Pud 0,60 „ 0,50 „
3. Eisen in Blättern jeder Art, bis Nr. 25einschliefslich nach Birminghamer Ka-liber u. s. w., Pud 0,85 „ 0,65 „
4. in Blättern über Nr. 25 nach Birming-hamer Kaliber, Pud 1 „ 0,80 „