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Erst in zweiter Linie war der russische Tarif das Er-gebnis eines Kampfes zwischen Industrie und Landwirt-schaft. Denn letztere rührte sich erst, als man ihrennächsten Interessen zu Leibe ging. Dies geschah dann, alsdie Entscheidung zu Gunsten der Eisenzölle bereits gefallenwar. Als notwendige Folge dieser Zölle erschien nämlich, umdie heimische Maschinenindustrie am Leben zu erhalten, dieErhöhung der Maschinenzölle und die Zollbelastung der bis1885 zollfreien landwirtschaftlichen Maschinen. Erst nachdemdie Schlacht verloren war, machte die Landwirtschaft mobil.Die kaiserliche freie ökonomische Societät insbesondere führteaus, dafs die Einfuhr von ausländischen Maschinen nicht nurden Landwirt mit billigen Werkzeugen versorge, sondern auchdie Voraussetzung für die Einführung aller technischen Fort-schritte des Landbaus sei; allein eine gesteigerte Maschinen-anwendung rufe die so notwendigen Reparatur-Werkstättenin allen Teilen des Reichs hervor. Eine schärfere Tonartschlug die Livländische Gemeinnützige Gesellschaft an. Wäh-rend der amerikanische Farmer auf das vollkommenste ge-rüstet den Kampfplatz des Weltmarkts beschreite, solle derrussische Landmann ohne Waffen sein Blut vergiefsen?Während das fragwürdige Experiment im Gange sei, in Rufs-land eine Maschinenindustrie grofs zu ziehen, um den l-iesen-haften Bedarf der Produzenten von 300 Mill. TschetwjertGetreide zu befriedigen, könne leicht der letzte Blutstropfendes armen waffenlosen Kämpfers vergossen sein k
Obgleich der Minister des Innern und der Domänen-minister für die Landwirtschaft eintraten, behielt der Tarifvon 1891 die Zölle auf landwirtschaftliche Maschinen bei, javerschärfte sie noch, indem er alle gesondert eingeführtenReserveteile sowie landwirtschaftliche Dampfmotoren den all-gemeinen Zollsätzen für Maschinen unterwarf. Sonst bliebenfür landwirtschaftliche Maschinen gewisse Milderungen bestehen.Auch war diese Position keine der festesten der Schutzzöllner.Selbst eine offizielle Denkschrift giebt zu, dafs die Verteuerung
1 Wittschefski a. a. 0. S. 421/422.