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C. Der landwirtschaftliche Betrieb und sein
Inhaber.
Aber es wäre sehr irrig, wenn man auf Grund der Besitz-verteilung, wie sie die Bauernbefreiung hinterliefs, über diethatsächliehen Gröfsenverhältnisse der landwirtschaftlichen Be-triebe der Gegenwart sich ein Urteil bilden wollte. Besitzund Betrieb fallen im heutigen Rufsland weitauseinander; nirgends auf dem europäischen Festlandespielt die Pacht eine solche Rolle, wie in Rufsland.
Der Tagelöhner löst sich von der Landwirtschaft ab,wenn auch der Gemeindebesitz ihn grofsenteils verhindert,sich von Landeigentum abzulösen. Ein Beweis hierfür istdie grofse Menge der „wirtschaftslosen" Bauern, welche über-haupt kein Ackervieh mehr halten und nur ihrem rechtlichenStandesverhältnis, nicht aber ihrem thatsächliehen Berufs-verhältnis nach mehr „Bauern" sind.
Die bäuerliche Zwergwirtschaft klimmt auf der anderenSeite zu höheren Betriebsgröfsen empor, irlem sie sowohlBauern- wie Gutsland begierig aufsaugt. l eider verläfst unshier alle Statistik. Es erklärt sich dies .us der Flüssigkeitder Pachtverhältnisse in Rufsland, aus den mannigfachenÜbergangsformen zwischen Eigenbetrieb und Arbeitsverhältnis,aus den versteckten und oft wucherischen Rechtsformen, mittelsderer die reicheren Bauern das Land ihrer ärmeren Genossenan sich bringen. Niemand kann sagen, wie grofs im Durch-schnitt der landwirtschaftliche Betrieb in Rufsland ist. Manist in dieser Hinsicht auf verwickelte Specialuntersuchungenangewiesen, welche im besten Falle für einzelne Dörfer oderBezirke eine gewisse Klarheit schaffen.
Der Gesamterscheinung dagegen nähern wir uns eher,wenn wir die Frage unter dem Gesichtspunkt der Klassen-verschiebung betrachten. Welche Klasse verliert, welcheKlasse schiebt ihren landwirtschaftlichen Betrieb auf Kostender verlierenden vor?
Es ist hier auf den Rückgang der adligen Guts-wirtschaft hinzuweisen, insbesondere auf den Verfall derWirtschaft des mittleren und kleineren Landadels. Eine