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Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland / von Gerhart v. Schulze-Gävernitz
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ein Gewinnüberschufs aus Landwirtschaft, Hausindustrien undWandergewerben der bäuerlichen Bevölkerung verblieb. In denrein agraren Bezirken der Mitte, des Südens und des Ostensdagegen, in welchen die wirtschaftliche Basis Rufslands liegt,blieb der Landbesitz vielfach, was er bisher gewesen: keinRecht, sondern eine Pflicht.

Ein Beweis hierfür sind die Steuerrück stände dermittleren und östlichen Gouvernements, d. h. jener Gegenden,in denen die Naturalwirtschaft auch heute noch am tiefstenwurzelt. Uber die Steuerrückstände und ihre geographischeVerteilung enthält das oben angeführte Buch von JermoloffMifsernte und Volksarmut", Petersburg 1892, interessanteMitteilungen. Die Steuerrückstände sind auf der fruchtbarenSchwarzerde gröfser als im Norden. Die gröfsten Rückständehat der Osten, dann folgt das mittlere Rufsland, bezeichnender-weise die Gegenden, in denen der Gemeindebesitz noch heuteunerschüttert ist. Keinerlei nennenswerte Steuerrückständeweisen der Süden und der Westen Rufslands auf; diese Gegendenaber sind unter dem Einflüsse der See und des Verkehrs amtiefsten in jene Geldwirtschaft verstrickt, welche nach MeinungderVolkstümler" den Ruin des Volkes bedeutet.

Nach den Berichten des Reichskontrollamts machten dieSteuerrückstände im Jahre 1885 bei der bäuerlichen Be-völkerung gegen 50 Millionen Rubel aus, bis zum Jahre 1896 aberwuchsen die Rückstände bis 142 1 /z Millionen an. Die Rück-stände betrugen u. a. im Gouvernement Woronesch 164 u /oder direkten Abgaben, im Gouvernement Nischni-Nowgorod 306 °/o der Jahresquote, in dem Gouvernement Kasan 355 °/'o,in dem Gouvernement Samara 342 °/o, in dem GouvernementOrenburg 492 °/o h

Dabei ist keineswegs eine zu grol'se Milde der EintreibungGrund der Steuerrückstände. Die Steuern, für welche dieGemeinde solidarisch haftet, werden von den Gemeindeältestenherausgeschlagen"; nach EngelhardVom Lande" soll esvorgekommen sein, dafs nicht nur einzelne Bauern, sondern

1 Issajeff, Zur Politik des russischen Finanzministeriums. S. 7.