Druckschrift 
Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland / von Gerhart v. Schulze-Gävernitz
Entstehung
Seite
345
Einzelbild herunterladen
 

345

Über dem Durchschnitt befindet sich die Lage der Bauernvielfach im Norden, wo der Kampf mit der Natur schonfrühe die Thatkraft des Menschen stählte und intensivereArbeitsanwendung erforderte. Dort zeigten die Verhältnisse,weil gewerblicher, schon seit länger eine geldwirtschaftlicheFärbung; dort wurden die Landanteile der Bauern durch dieBefreiungsgesetzgebung gröfser bemessen, weil die Gutsherrenweniger Land, denn Geldrenten erstrebten.

In einer vei'hältnismäfsig günstigeren Lage befinden sichferner die früheren Staatsbauern im Vergleiche zu denGutsbauern, nicht nur deswegen, weil die Bedingungen ihrerBefreiung günstiger waren, sondern gewifs nicht weniger des-wegen, weil ihre Unfreiheit milder gewesen: Thatkraft undUnternehmungsgeist konnten sich bei ihnen daher früherals bei den Gutsbauern entwickeln h

Die Staatsbauern sind nie einer Privatperson hörig ge-wesen. Sie zahlten aufser der Kopfsteuer dem Staate einePachtsteuer (Obrok), aber verrichteten keine Frohnden. IhrLand, ursprünglich freies Privateigentum, wurde zwar schonim Moskauer Staate als Staatsdomäne angesehen. Thatsächlicherhielt sich jedoch lange das individuelle Besitzrecht der ein-zelnen Höfe, mancherorts bis in unser Jahrhundert. Zwar hatdie allgemeine Kopfsteuer bei den ärmeren Bauern die Vor-stellung eines Rechtes auf Landumteilung erweckt. DieSolidarhaft der Gemeinden und die persönliche Haftung derGemeindeältesten für die Steuern hat die Widerstände gegendie Landumteilungen auch vermindert. Trotzdem haben diebesitzenden Bauern ihre ererbten Rechte lange auf das zähesteverteidigt und nur einem scharfen obrigkeitlichen Druck istzwecksAusgleichung der Lasten" die Einführung des Ge-meindebesitzes allmählich gelungen 2 .

1 So bereits Thun a. a. 0. S. 43.

2 Simkhowitsch a. a. 0. S. 64 ff. Daselbst folgende Äufserungeiner obrigkeitlichen Kommission:Die Felder und Nutzungen sollenin Tjaglos nach Seelenzahl anständig verteilt werden . . ., ihreGenealogien und ihr Erbrecht mufs vernichtet, ihre Käufe und Ver-käufe, ihre Verpfändungen, ihre Austausche müssen annulliert werden."