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Am spätesten setzte diese Entwicklung ein bei den sog.„Viertelrechtlern" 1 , ursprünglich adligen Militäran-siedlern an der südlichen Grenze des Moskauer Staates,besonders zahlreich im heutigen Gouvernement Kursk. Späterhaben sie den Adel verloren und sind mit den Staatsbauernzu einer Klasse verschmolzen. Erst der Graf Kisseleffhat bei ihnen um die Mitte unseres Jahrhunderts gewaltsamden Gemeindebesitz eingeführt, wobei die besitzenden Bauern,die ihr ererbtes Recht verteidigten, als „Aufwiegler und Revo-lutionäre" bestraft wurden. Trotzdem ist bis heute fast einehalbe Million Staatsbauern beim alten Viertelrechtsbesitz ge-blieben. Heute finden Ubergänge zum Gemeindebesitz nichtmehr statt.
Zu den Staatsbauern im weiteren Sinne gehören auchdie Kosaken und Kolonisten, von denen wir unten noch hörenwerden.
Dieser historische Hintergrund erscheint um so wichtiger,wenn man die grofse Zahl der Staatsbauern bedenkt. Die-selben machten zur Zeit der Befreiung etwa die Hälfte allerBauern aus (1861 circa 11 Millionen männlicher Seelen). Beiihnen kam der Gedanke der „Befreiung der Bauern mit demLande" voll zur Verwirklichung: das vorhandene Land wareben mit keinem Gutsherrn zu teilen. Ihre Pachtsteuer undspäteren Ablösungszahlungen an den Staat waren geringer alsdie Geldleistungen der Gutsbauern; sie arbeiteten also von vorn-herein mehr mit der Hoffnung, durch eigene Anstrengungaufzusteigen; so wurden sie vielfach das fortschrittliche Elementunter der Bauernbevölkerung überhaupt 3 .
Aber wie tief sich auch die Spuren der Leibeigenschaftin das Geistesleben des russischen Bauern, besonders des
1 „Viertelrechtler", d. h. Besitzer ideeller Quoten am Lande zer-fallener Hauskommunionen. Uber dieselben vergl. Simkhowitscha. a. O. S. 28 ff., 74 ff.
- Vergl. die Bemerkung von Tschuikoff: Das GouvernementKursk in landwirtschaftlicher Beziehung. Moskau 1894. S. 31. Danachführen die Viertelrechtsbauern Dünger auf ihre eigenen Felder, während
die sonstigen Bauern ihn vielfach verkaufen.