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Textilstoffe) uncl der notwendigen Produktionsmittel (z. B.Eisen) vermehrt die Reinerträge des Landmanns, welche erals neugebildetes Kapital der Produktion dienstbar machenkann. Von gröfster Bedeutung war in dieser Hinsicht derdeutsch-russische Handelsvertrag, welcher beträchtliche Zoll-herabsetzungen für landwirtschaftliche Werkzeuge und Ma-schinen brachte. Die wichtigsten Positionen in dieser Hinsichtsind folgende:
Zollsätze
des allgemeinen Zolltarifs des Vertragstarifs 1Art. 160. Sensen, Sicheln u.s.w. 1,40 Rubel 1,10 Rubel pro Pud
„ 167. Nr.4. Landwirtschaft!.
Maschinen u. Werk-zeuge nicht besonders
genannt 0,70 „ 0,50 „ „ „
„ 167. Nr. 5. Lokomobilen
mit Dreschmaschinen 1,40 „ 1,20 „ „ „
Durch diese Zollherabsetzungen wurden auch die landwirt-schaftlichen Werkzeuge russischen Ursprungs verbilligt; dafstrotzdem die russische Industrie keineswegs geschädigt wurde,sondern im Gegenteil einen mächtigen Ansporn zur Mehr-erzeugung erhielt, hiervon legen folgende Ziffern ein interessantesZeugnis ab 2 :
Russische Produktion Einfuhrlandwirtschaftlicher Werkzeuge in 1000 Rubel1889 4,210 2,957
1894 9,607 5,194
Die vermehrte Kaufkraft der Landwirtschaft, welche dieFolge der neueren Handelspolitik ist, tritt hier in ihrer gün-stigen Wirkung für die Industrie offen zu Tage.
Neuerdings ist Rufsland über die im deutsch -russischenHandelsvertrag enthaltenen Zollherabsetzungen in autonomerWeise hinausgegangen. Zollfrei werden seit dem 1. Sep-tember 1898 eingelassen: selbstbindende Mähmaschinen,