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Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland / von Gerhart v. Schulze-Gävernitz
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Textilstoffe) uncl der notwendigen Produktionsmittel (z. B.Eisen) vermehrt die Reinerträge des Landmanns, welche erals neugebildetes Kapital der Produktion dienstbar machenkann. Von gröfster Bedeutung war in dieser Hinsicht derdeutsch-russische Handelsvertrag, welcher beträchtliche Zoll-herabsetzungen für landwirtschaftliche Werkzeuge und Ma-schinen brachte. Die wichtigsten Positionen in dieser Hinsichtsind folgende:

Zollsätze

des allgemeinen Zolltarifs des Vertragstarifs 1Art. 160. Sensen, Sicheln u.s.w. 1,40 Rubel 1,10 Rubel pro Pud

167. Nr.4. Landwirtschaft!.

Maschinen u. Werk-zeuge nicht besonders

genannt 0,70 0,50

167. Nr. 5. Lokomobilen

mit Dreschmaschinen 1,40 1,20

Durch diese Zollherabsetzungen wurden auch die landwirt-schaftlichen Werkzeuge russischen Ursprungs verbilligt; dafstrotzdem die russische Industrie keineswegs geschädigt wurde,sondern im Gegenteil einen mächtigen Ansporn zur Mehr-erzeugung erhielt, hiervon legen folgende Ziffern ein interessantesZeugnis ab 2 :

Russische Produktion Einfuhrlandwirtschaftlicher Werkzeuge in 1000 Rubel1889 4,210 2,957

1894 9,607 5,194

Die vermehrte Kaufkraft der Landwirtschaft, welche dieFolge der neueren Handelspolitik ist, tritt hier in ihrer gün-stigen Wirkung für die Industrie offen zu Tage.

Neuerdings ist Rufsland über die im deutsch -russischenHandelsvertrag enthaltenen Zollherabsetzungen in autonomerWeise hinausgegangen. Zollfrei werden seit dem 1. Sep-tember 1898 eingelassen: selbstbindende Mähmaschinen,

1 Vergl. Kloefsel, Der deutsch-russische Handelsvertrag. Biele-feld 1895. S. 24, 62/63.

2 Raffalowich, Marche financier, 1897/98, S. 405.