— 366 -
Äufserst interessant ist auch der Einwand, dafs Land-umteilung eine Rückkehr zum Hörigkeitsrecht bedeute. Soerwidern Bauern auf die Frage, weswegen sie nicht mehrumteilen: „wie wir als Hörige lebten, wünschen wir jetztnicht mehr zu leben" h Es liegt dem ein richtiger Gedankezu Grunde: die Landumteilung ist ein Zeichen dafür, dafsder Zweck der bäuerlichen Wirtschaft nicht in ihr selbst,sondern in der Wirtschaft eines dritten (Gutsherrn, Fiskus)liegt.
Freilich vollzieht sich diese Entwicklung zum Individual-besitz nicht ohne schwere innere Kämpfe und Katastrophen.In dem Mafse, als das Land wertvoller und die Bevölkerungdichter wird, wächst die Zahl derer, welche mit der bestehen-den Besitzverteilung unzufrieden sind. Immer begehrlicherfordern die seit der letzten Umteilung nachgeborenen Seeleneine Neuverteilung des Besitzes, welchen noch kein Gerichts-hof schützt. Um die Frage der Umteilung erheben sich insolchen Fällen hitzige Kämpfe, wie sie in der Vorzeit derEntstehung von Privateigentum überall vorangegangen seinmögen. Den Reichen, an sich der Minderzahl, erwachsenBundesgenossen hinter ihren Gegnern: die Armen, die vieh-losen Bauern, die mit dem Lande nichts mehr anfangenkönnen und die damit verbundene Steuerpflicht fürchten, Oflei-den Reichen durch Schulden zu Willen sind.
Der Ausgang dieser Kämpfe ist zweifelhaft und hängtvon der zufälligen Bildung der für die Umteilung geforderten2 /8 Mehrheit ab, für welche oft mit Branntwein und ähnlichenMitteln gearbeitet wird. Zahlreiche Neuverteilungen desLandes nach lebenden Seelen im letzten Jahrzehnt belegendie Unsicherheit der bestehenden Besitzverhältnisse 2 . Iramer-
1 Citiert in der Ökonomischen Rundschau, Juli 1898, S. 37.
s Prof. N. Miklaschefski, einer der besten Sachkenner russischerAgraria, Encyklopädisehes Wörterbuch, Band XXIV, S. 216: für diegegenwärtigen Verhältnisse des Gemeindebesitzes im schwarzerdigenGrorsrursland sei der Kampf zwischen „Revisionsseelen" und „lebendenSeelen", d. h. bestehender Besitzverteilung und Besitzlosen besondersbezeichnend.