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Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland / von Gerhart v. Schulze-Gävernitz
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hin ist die Zahl der Gemeinden, welche seit der Befreiungjede Umteilung abwiesen, eine recht grofse.

Die geschilderten Kämpfe drehen sich um die Frage, obdie geforderte Landumteilung eintreten oder unterbleiben soll.Ihr Ausgang ist entweder eine völlige Revolution aller Besitz-verhältnisse oder der faktische Fortbestand des Überkommenen.Viel seltener und später taucht die Frage auf, ob auch derrechtliche Übergang zum Individualbesitz zu vollziehensei, womit die Möglichkeit der Umteilung ein für allemal beseitigtwäre. Wenn auch kein Zweifel ist, dafs die wohlhabenderenBauern eine solche Veränderung ihrer Rechtslage erstreben 1 ,so sind doch die entgegenstehenden gesetzlichen und that-sächlichen Schwierigkeiten aufserordentlich grofs. Nur inwenigen Fällen hat sich bisher juristisch anerkanntes Privat-eigentum aus dem Gemeindeeigentum entwickelt.

Wer mit uns den Gemeindebesitz als Hemmnis destechnischen Fortschrittes betrachtet, wird nicht daran zweifeln,dafs eine rechtliche Festlegung des thatsächlich vielfach be-stehenden Individualbesitzes von Nutzen wäre. Es kommenhier in Betracht alle diejenigen Gesichtspunkte, welche schonin den 70er Jahren von der unter Walujeff tagendenKommission einstimmig geltend gemacht wurden. Der ausge-raubte Boden biete dem verarmten Gemeindegenossen immerkärglichere Furcht; er würde seine Kräfte wieder sammelnunter der liebevollen Pflege des Privateigentümers. Sparsamkeitund Erwerbssinn würden sich eher entwickeln, wenn dersparsame Wirt nicht mehr fürchten müfste, für den Trinkerund Verschwender zu arbeiten. Der kräftigere Wirt brauchtenicht mehr den schwächeren durch Wucher zu unterjochen,wenn er offen und ehrlich auf dem Boden des Privateigentumsseine Wirtschaft ausdehnen könnte. Der Verpächter könntedem durch eigenen Besitz gesicherten Wirte längere Kontraktezu niederem Pachtpreisen gewähren, als dem völlig un sichernGemeindebesitzbauer. Der Verpächter würde sich hierzu um

1 Vergl. Ökonomische Rundschau, Februar 1899, S. 53, 59, 63.