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gröfsere Teil des mittleren und östlichen, lediglich auf Land-wirtschaft angewiesenen Rufsland in äufserst schwieriger Lage;nur aufserordentlichen Opfern seitens der Regierung gelanges, einer Verminderung der Bevölkerung, sowie der Anbau-fläche erfolgreich entgegen zu wirken. Insbesondere ist diefast vollständige Erhaltung der Anbaufläche als tüchtigeLeistung der staatlichen Verwaltung anzuerkennen. Nebenden Regierungsorganen entfaltete die Privatwohlthätigkeit einerege Thätigkeit. In dem von mir besuchten Bezirk mit170000 Einwohnern wurden über 1 Mill. Rubel von Regierungund Privatpersonen zusammen aufgewandt, nachdem vomDezember 1891 an die eigenen Vorräte der Bauern erschöpftwaren, bis zur neuen Ernte.
Die Trockenheit des Sommers 1892 vernichtete in demBezirk abermals die Ernteaussichten; das Winterkorn (Roggen)ergab etwa die Saat; das Sommerkorn (Hafer) wurde vielfachgar nicht geschnitten. Die Folge war ein verschärfter Not-stand. Bereits im September waren die schmalen Ernteerträgeaufgezehrt. Zum mindesten drei Viertel der Bewohner desBezirks lebten zur Zeit meines Besuches von der Unter-stützung der Regierung oder privater Wohlthätigkeit.
Wenn der russische Bauer der Zarengewalt voll ergebenist, so beruht dies darauf, dafs er in ihr eine Vorsehung ver-ehrt, die in den verheerenden Gang der Natur verbesserndeingreift. Die Notwendigkeit dieses Eingriffs wird in demMafse für die Regierung zwingender, als gröfsere Massen undbreitere Gebiete die rettende Hand des Zaren erhoffen. Je ver-einzelter der Notstand, desto weniger sind die für das Volks-empfinden sich ergebenden Folgen zu fürchten. Hieraus er-klärt sich, dafs der 1891 von Regierungsseite in Bewegunggesetzte Hilfsapparat viel bedeutender war als 1892, inwelchem Jahre eine weit kleinere Fläche allerdings von einemörtlich um so fühlbareren Notstand heimgesucht war.
Trotzdem hat auch in letzterem Jahr die Regierung sichjener Verpflichtung nicht entzogen. Die Organe, deren sie sichin ähnlichen Fällen bedient, sind die Landschaften (Semstwi).Sie empfingen aus der Staatskasse unverzinsliche Darlehen,