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Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland / von Gerhart v. Schulze-Gävernitz
Entstehung
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Thatsächlich wurde die Einlösbarkeit der Kreditbilletstrotz unzureichender Barvorräte nach dem Gesetze nurein Sechstel des Betrages der Emission bis 1856 aufrechterhalten. Im Krimkriege wurde die Einlösung ausgesetzt undseitdem nicht wieder aufgenommen, ohne dafs hierüber einebesondere Verordnung veröffentlicht worden wäre.

Die Kreditbillets wurden damit Geldsurrogat, nicht nurals Umlaufsmittel, was sie bisher gewesen waren, sondernauch als Wertmafsstab, freilich nicht unveränderlicher Wert-mafsstab, wie es die metallische Währungsmünze ist, sondernein Wertmafsstab selbst veränderlich nach all den Gründen,welche das Agio des Papiergeldes bestimmen. Solange dieErinnerung an ihre Silbergrundlage noch bestand, blieb ihrWert in einem gewissen Zusammenhang mit dem Werte desSilberrubels; später ging dieser thatsächliche Zusammenhangvöllig verloren.

Dem gegenüber fehlte' dem Goldrubel das ersteErfordernis einer Währungsmünze: unbeschränkte gesetzlicheZahlungskraft. Der Staat gewährleistete ihm durch die Prägunglediglich einen bestimmten Feingehalt. Ursprünglich war erreine Handelsmünze; der Nennwert bedeutete in diesem Falleüberhaupt nichts als eine theoretische Aussage über die vomrussischen Gesetzgeber für richtig gehaltene Wertrelation vomGold zum Silber.

Durch das Manifest vom 1. Juli 1839 erhielt diese Gold-münze Kassenkurs in dem Sinne, dafs die Regierungskassensie in einem bestimmten Wertverhältnis statt des Silbers ent-gegennahmen: und zwar zum Nennwert plus 3°/o. LetztererZuschlag bezweckte die Gleichstellung mit der Relation desAuslandes; trotzdem erreichte man nur eine Relation von1 : 15, 45; das Gold bliebe also nach wie vor unterschätzt 1 .

Seit der Ordonnanz von 1885 wurde der Goldrubel wiederreine Handelsmünze. Die damals vorgenommene Veränderungdes Feingehaltes des Goldrubels hatte lediglich die Bedeutungder theoretischen Proklamierung der damals durch die That-