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Dieses Ziel wurde bereits in einer Sitzung des Finanz-komitees Juni 1887 festgestellt; das Protokoll dieser Sitzungzeichnete Kaiser Alexander III. eigenhändig mit dem Worte:„auszuführen". Freilich war man durch die Mifserfolge derVergangenheit belehrt, dafs auf diesem Gebiete nichts zuüberhasten und nichts mit kleinlichen Kunstgriffen zu er-reichen sei. Das festgestellte Währungsprogramm wurde viel-mehr geheim gehalten, bis man im Besitz eines den ganzenNotenumlauf übersteigenden Einwechselungsfonds in Gold war.
Heute ist das damals aufgestellte Ziel im wesentlichenverwirklicht. Die erste Aufgabe der russischen Wirtschafts-politik der nächsten Jahrzehnte ist Erhaltung und Ver-teidigung des schwer Erreichten.
Die technischen Mafsnahmen auf dem Gebiete der Münz-gesetzgebung, welche die Einführung der Goldwährung be-gleiteten, fallen aus dem Rahmen dieser Arbeit hinaus; siesind aufserdem bereits der Gegenstand mehrerer und zwarnicht nur in russischer Sprache verfafster Schriften.
Die wirtschafts- und finanzpolitischen Grundlagen derReform werden wir in besonderen Abschnitten dieses Kapitelsbehandeln, weil sie in gleicher Weise für die Einführung wiefür den künftigen Bestand der Goldwährung mafsgeblich sind.Hier sei noch die gegenwärtige Lage, welche Abschlufs derReform bedeutet, dem Leser kurz vergegenwärtigt.
1. Der Goldrubel neuer Prägung besitzt alleMerkmale einer wirklichen Währungsmünze; dafs nur seinVielfaches ausgeprägt wird, ist gleichgültig. Der Goldrubelneuer Prägung besitzt zunächst unbeschränkte gesetz-liche Zahlungskraft. Seine Prägung beglaubigt lediglicheine bestimmte Gewichtsmenge Goldes, auf welchem Stoffwertesein internationaler Tauschwert beruht.
Diese Bindung des Münzwertes an den Stoffwert wirdgewährleistet durch die Freiprägbarkeit, natürlich ab-gesehen von den geringen Schwankungen innerhalb der Gold-punkte. In praxi wird die Freiprägbarkeit dadurch erreicht,dafs die Centraibank ausländische Goldmünzen und Barren-gold zu einem festen Preise ankauft und mit einem geringen